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Schuldschein
mindestens das Dreleies zu verhindern,it das Blei nicht m-nRoden mit Bleia>che,
messer als dem der zu erzeugenden Schrotkörner durchbohrt ist, die um mindestens das Drlihres Durchmessers voneinander abstehen. Um das Anhängen des Bleies zu verhindern,die Form mit Lehmwasser ausgestrichen und wieder getrocknet, und damit das Blei nicht m
zusammenhängenden Strahle durch die Löcher rinnt, bedeckt man den Boden init B>1«“r- ' slll .Haut, die sich beim Schmelzen des Bleies auf dessen Oberfläche bildet, die das Bleimählich durchsickern läßt, svdas; es in einzelnen Tropfen herunterfällt; nur bei den femMgießt man das Blei direct auf den Siebboden, da bei Anwesenheit von Bleiasche die engsich zu leicht verstopfen würden. Früher ließ man die Bleitropfen aus einer Höhe von ^Fuß in Wasser fallen, was zur Folge hatte, daß die noch flüssigen oder nur halb erstarrten ~ 6£l
theils durch den Widerstand des Wassers eine unregelmäßige Gestalt erhielten, theils we^ ^zu plötzlichen Abkühlung, indem die Rinde erstarrte, während das Innere noch flüssig . gj, r ct>sich später zusammenzog, Höhlungen im Innern bildeten. Man wendet daher jetzt 3 ll1 j gutsfabrikation.hohe Thürme an, sodaß die Bleitropfen während eines Falles von 100-—
Zeit haben, in der Luft zu erstarren und daher viel regelmäßigere Körner zu bilden. ^vortheilhaft sein, das Wasser, in welches die Körner fallen, mit einer 6—12 Zoll nTl eiu' stDel, oder bester noch geschmolzen erhaltenem Talg zu bedecken. Um aus dem so g^wSchrot die unregelmäßig gestalteten Körner abzusondern, schüttet man es auf ein I^V,tes Bret, von dem die runden Körner Herablaufen, während die unregelmäßig geformte! ^bleiben; dieselbe Operation wird dann noch einmal wiederholt. Sodann müssen die Sw^o ^noch, da sie niemals vollkommen von gleicher Größe ausfallen, durch Siebe sortirt werde». tkann die Aussonderung der unregelmäßigen Körner und eine vorläufige Sortirung auch 's ' ^Operation ausführen, indem man die Schrotkörner über eine geneigte Fläche laufenaus mehreren Theilen besteht, zwischen denen jedesmal eine mehrere Zoll breite Kluft sich fjilü'Die unregelmäßigen Körner rollen in einer bogenförmigen Bahn auf der Ebene hinab ^ n .,daher über die Seitenkanten derselben; die runden Körner laufen je nach ihrer @röf> e fr jtei'schiedener Geschwindigkeit in gerader Richtung hinnnter; die am schnellsten rollenden 1h.Körner werden vielleicht alle Klüfte überspringen, die leichtesten schon in die erste ist,
Lie andern in die dazwischen befindlichen. Da für jede Kluft ein besonderes Gefäß aUT3 e ' - t c»so wird hierdurch schon ein annäherndes Sortiren nach der Größe bewirkt, welches dannSieben in sehr viel kürzerer Zeit als sonst beendet wird. Um dem Schrot eine glänzen ^fläche zu geben und es vor dem Anlaufen an der Luft zu schützen, wird es mit einer lehr , t ,jMenge Graphit in einer um ihre Axe sich drehenden Trommel einige Zeit gerollt, lüDL gr-eine schwärzliche Farbe erhält. Gutes Schrot muß aus vollkommen kugelförmigen, c .„mcf"nern von fast völlig gleicher Größe bestehen und zwischen den aufeinander folgenden ^ ^ fcc fallmähliche Uebergänge in der Größe zeigen. Die Nummern, mit denen man daszeichnet, steigen mit der Feinheit, mit 00, 0, 1 u. s. w. anfangend (noch gröbere Sorte"mit P und PP bezeichnet) und bis zu 10, ja selbst bis zu 16 gehend. Von der gröbstegehen etwa 14, von dem feinsten Bogeldunst bis 12000 Körner auf ein Loth. i ^ te)"Schuldschein. In Hinblick auf die Flüchtigkeit der gesprochenen Worte hat der £ jchc>kiBedürfniß entsprechend zweckmäßige Rechtsformen geschaffen, welche eine ziemlich £ eGewißheit über gewisse Rechtsgeschäfte auf eine lange Zeit hin gewähren. Zu den Schuld"wird im Geschäftsleben gleichsam wie zu Amuleten oder Präservativmittel Zuflucht gen ^|jjum einen Schaden im Rechte zeitig abzuwenden. Nicht immer wird hierbei der gewünscht j^t,eintreten, wenn nicht die Urkunde, das Schulddocument, den gesetzlichen Erfordernissen en■ t j;
Wer sich ein Schriftstück über irgendein Schuldverhältniß unterzeichnen läßt, hat nicht "Absicht, gegen das Ableugnen der Schuld seitens des Schuldners oder dessen Erben 0^ jfiisein, sondern der Gläubiger wünscht in dem Document gleichzeitig die Beweisnutte ^Händen zu haben, durch welche er den Richter, falls er dessen Hülfe in Anspruch Z" "^'^ßl'cknöthigt ist, von der Rechtmäßigkeit seiner Forderung überzeugen kann. Es mußder Ausstellung einer jeden Schuldurkunde daran gedacht werden, daß über dessen istBezug auf Form und Inhalt möglicherweise durch das Gericht entschieden werde. Som^^icnöthig, bei Abfassung einer Urkunde über ein Fordcrungsverhältniß genau und vorsichtig 3zu gehen, damit man in den gehegten Erwartungen nicht getäuscht werde. Bor ^^^xsprü^die Urkunde leserlich, ohne Correctur und in Bezug auf den Inhalt klar und ohne ^^ben^abzufassen. Die Angabe des Grundes, aus welchem eine Summe geschuldet wird (causa ^ „mist dann erforderlich, wenn nicht gleichzeitig ein Zahlungsversprechen in der SchuldM'^^ yekenthalten ist. Hinsichtlich des Verpflichtungsgrundes ist indessen schon genügend,