Buch 
7 (1865) Siebenter Band. Stärke–Zwiebelpflanze
Entstehung
Seite
397
JPEG-Download
 

397

Vorfall Vormundschaft

Vorfall. Wenn ein gesunderweise in einer Höhle des Körpers eingeschlossenes Organ durchi eine natürliche oder krankhafte Oeffnung ganz oder theilweise hervortritt, so nennt man dies! einen Vorfall des Organs. Die meisten Eingeweide können nur durch unnatürliche Oeffnungen

I ihrer Höhle vorfallen, z. B. das Gehirn durch Schädelwunden, die Lunge durch Brustwuuden,

i Leber und Milz durch Bauchwunden u. s. w.; einige andere dagegen treten nicht selten durch

! die natürlichen Oeffnungen des Leibes hervor; so der untere Theil des Mastdarms, die ScheideE und die Gebärmutter.

: Der Mastdarmvorfall kommt bei Kindern, besonders nach langen Durchfälleu und bei

j alten oder geschwächten Leuten, nach Hämorrhoidalkraukheiten u. s. w. vor. Immer liegt dem-| selben eine Schlaffheit des Mastdarms zu Grunde, die bei Kindern meistens, bei Erwachsenen? aber nur selten heilbar ist. So oft der Kranke zu Stuhle geht, drängt sich während des Presseusein mehr oder weniger großes Stück des umgestülpten Mastdarms aus dem After hervor, das

oft nur schwer zurückzubringen ist. Die Behandlung des Leidens muß immer dem Arzt über-

lassen bleiben. Derselbe hat zunächst auf Beseitigung der dem Uebel zu Grunde liegenden Stö-rungen hinzuwirken, wenn nöthig durch Verband das Wiedervortreten des Vorfalls zu verhindern,und wenn dies alles erfolglos ist, durch eine Operation die Heilung zu versuchen. Patient selbstj hat alles zu meiden, was Blutandrang nach dem Mastdarm veranlaßt (Taback, Spirituosen,

I starken Kaffee, üppige Mahlzeiten, viel Sitzen), auf weiche und leichte Leibesöffnung durch; allerlei Hausmittel hinzuwirken und beim Stuhlgang alles starke Pressen möglichst zu verhüten.

Der Gebärmuttervorfall ist ein sehr verbreitetes Uebel, besonders unter der ärmernVolksklasse. Häufige und schwere Geburten, Erschlaffung der Theile durch lange Katarrhe(weißer Fluß), besonders aber das zu zeitige Wiederaufstehen und Arbeiten nach der Entbindungsind die gewöhnlichsten Ursachen. Die mit dem Uebel behafteten Frauen haben meist heftigeBeschwerden solange sie gehen und stehen, fühlen sich aber wohler beim Ruhen und im Liegen.Durch Zerrungen und Lageänderung des Mastdarnis und der Blase, mit denen die Gebärmutterin Zusammenhang steht, können auch in diesen Organen allerlei Störungen eintreten. Nur imersten Beginn des Leidens ist eine vollständige Heilung zu erwarten und es kann nicht dringendgenug darauf hingewiesen werden, wie nöthig es in solchen Fällen ist, bei zciten ärztlichen Rathzu suchen und zwar bei einem Arzte, welcher nicht blos fragt und Recepte verschreibt, sondern dasUebel mit Hand und Auge untersucht. Nichts ist hier seitens der Frau übler angebracht alseine falsche Scham; denn dieselbe rächt sich meist bitter. Frauen, welche am weißen Fluß leiden,sollten ebenfalls bei zeiten ärztliche Hülfe suchen; denn außer andern Leiden hat dieses Uebelauch häufig Vorfälle der innern Theile zur Folge. Ist der Vorfall nicht mehr heilbar, so kanner doch im Fortschritt aufgehalten, und die Beschwerden können gelindert werden durch das Ein-legen sogenannter Mutterkränze u. dgl., das beißt Instrumente, welche den Vorfall zurückhalten,ohne doch, wenn sie passend sind, irgendwelche Beschwerde zu machen. Solche Instrumente müßenmit großer Sorgfalt ausgesucht, allabendlich herausgenommen und gereinigt werden, wenn sie; nicht ihrerseits wieder allerhand Uebelstände veranlassen sollen.

I VortlNls ist ein Nebeuvertrag, welcher bisweilen bei Kaufverträgen (s. Kaufvertrag) vorkommt.

! Es kann dem Verkäufer einer Sache von Interesse sein, daß der von ihm verkaufte Gegenstand

j überhaupt nicht oder nicht innerhalb einer gewissen Zeit aus den Händen des Abkäufers an einen! Dritten gelangt. Um dies zu ermöglichen, muß im Einverständnih des Käufers und Verkäufers

ein Vertrag dahin geschlossen werden, daß jener sich verpflichtet, die verkaufte Sache, bevor er sie

anderweit verkauft, seinem frühern Verkäufer zum Ankaufe anzubieten. Derselbe kann alsdannsein Vorkaufsrecht ausüben, wenn er sich bereit erklärt, dieselben Verkaufsbedingungen zu erfüllen,

' unter denen der Verkäufer zu verkaufen im Stande ist. Ueber die Ausübung des Vorkaufsrechts

muß sofort erklärt werden, weil sonst der anderweite Verkauf möglicherweise vereitelt werden

i könnte. Das Vorkaufsrecht an Grundstücken wird im Grund - und Hypothekenbuche verlautbartj und kann entweder ein immerwährendes, bei jedem einzelnen Verkaufsfalle zur Ausübung kom-! mendes, oder nur ein einziges mal realisirbares sein. Bei Vorkaufsrechten hinsichtlich beweglicher

Sachen wird der Natur der Sache nach nur ein einmaliges Vorkaufsrecht stattfinden können, da

sonst dem Verkehr eine große Erschwerniß erwachsen würde. Um etwaigen Täuschungen vorzu-beugen, darf der Vorkaufsberechtigte verlangen, daß der ihm Verpflichtete eidlich bestärkt, unterwelchen Bedingungen er an einen Dritten zu verkaufen Gelegenheit hat.

Vormundschaft ist die Ergänzung der väterlichen Gewalt (s. d.). Sobald die natürlicheFürsorge für Unerfahrene und Unmündige seitens deS Vaters durch dessen Tod aufhört, so muhi das Recht, welches den Unmündigen überhaupt eine-besondere Aufmerksamkeit schenkt, besorgt