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Hage!affcc«rattz.
Nach ander eiligen Bestimmungen der ersten Statuten war die Annahmenach dem ersten Mai nicht weiter zulässig; zugleich mit der Eingabe derAussaatverzeichnisse mußte etwaiger Nachzahlungen wegen ein gerichtlich rc-cognoscirtcr Revers beigebracht werden. Außer den Generalacten wurden auchSpecialactcn für jeden einzelnen Interessenten angelegt; eine nähere Nach-Weisung jedoch, nach welchem muthmaßlichen Ertrage und Preise die für je-des einzelne Feldstück angenommene Versicherungssumme berechnet war, fandnicht stall, als Rechnungsmünze war der 2» Guldenfuß (s. Gulden) an-genommen und bestimmt worden, daß die Anstalt ins Leben treten solle,wenn die Subscriptionssumme die Höhe von ll Million Thaler erreichthabe. Da jedoch bis zum Isten Mai 182-1 nur eine sehr unbedeutendeSumme unterzeichnet war, so war man genöthigt, gleich beim Beginn desGeschäfts die Bestimmung, nach welcher alle Antrage nur bis zu dieicmTermine angenommen werden sollten, aufzuheben. So kam endlichsteSumme von 550,308 Thaler zusammen, mit welcher die Anstalt eröffnetwerden mußte, da sich ein großer Theil der Interessenten vom Tage derAnnahme ihrer Anträge schon als versichert betrachtete. Doch gab der Ab-schluß ein überaus günstiges Resultat, indem von der deponirten 4 ProcenPrämie, zur Deckung der Schäden und Administralivnskosten nur 8 Er^schen vom Hundert gebraucht worden war. Demohngeachtet blieb aber auwin den folgenden Jahren, in welchenl ohne Ausnahme Nachschußbeitrageerforderlich waren, die Theilnahme nur sehr gering. Die Abschlüsse derJahre von 1825 bis mit 1827 hatten hinreichend dargelhan, daß ein P^a-miendepositum von 4 Proc. überhaupt nicht ausreichend sei, so wie a»ersichtlich wurde, daß der Wirkungskreis der Anstalt zu beschränkt und ^Errichtung von auswärtigen Agenturen dringend nöthig sei. SchonJahre 1828 hatte das Directorium die Prämie von 4 Proc. auf | '
erhöht, den Wirkungskreis durch Zuziehung der herzogl. Sachsen-ErnONischen und sürstl. Reußischen Länder, so wie des königl. pceußthums Sachsens erweitert, die Errichtung auswärtiger Agenturen gcsi-'sals Rechnungsmünze der Anstalt preuß. Courant bestimmt und die 9^' Lliche Recognition der Reverse aufgehoben, Veränderungen, die den erwumtesten Erfolg hakten. Ein vielleicht noch wichtigerer Schritt zur Vcrv ^kommnung des Instituts erfolgte jedoch erst im Jahre 1836 durchden neu redigirten Statuten aufgenommenen Bestimmungen, daß f £in S r te „,a) der durch Hagelschlag entstandene Verlust nicht mehr bis zum 1 ^
sondern nur bis zum 12ren Theile vergütet werden solle; b) daß ^hoffende Körnerertrag angegeben werden muß, um denselben bei der
tion eines staltgefundenen Hagelschadens vorerst mit dem Bestände vergl
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und bei zu hohen Ansätzen die darnach berechnete Versicherungssumme ^ ^iciren zu können und e) daß für Oel- und Handelsgewächse gleich.andern Anstalten fortan ebenfalls 1 Proc. Prämie' zu deponirenJahresschluß 1837 betrug die Hauptsumme aller Versicherungen 8, bc stet)C n#Thaler und seit der Begründung dieses ununterbrochen -am längste" ^den Instituts wurden bei demselben bis dahin überhaupt 53,833,23versichert. — Sehr annähernde Bestimmungen finden sich in dender seit dem Jahre 1829 errichteten Hagelschäden-Versiche ^{tgesellsch aft für Deutschland zu Döllstadt und GothAnstalt, ebenfalls auf Gegenseitigkeit begründet, nimmt außer & C I! ( . o"®liehen Feldfrüchten zu ^ Proc. Del- und Handelsgewächse zu *