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Hahu.
auf einzelnen grvßern Feldstücken ungleich befunden, so ist das vorher inAbtheilungen zu bringen und dann der Schaden bei jeder einzelnen beson-ders abzuschätzen. Bei der Leipziger und Golhaer Anstalt geben dieTaxatoren ihre Ansichten, ebenso wie bei der Berliner einzeln an, derBezirksdeputicte bewirkt aber die Vereinigung derselben, wahrend bei letz-terem Institute diese 3 oft sehr verschiedenen Angaben mittelst Durchschnittzu einem Satze gebildet werden. Hagelschlag vor Eintritt der Blüthe wirdniemals als total angenommen; will in einem solchen Falle der Beschädigteden ungewissen Erfolg nicht abwarlen, und zu neuer Bestellung schreiten, soerhalt derselbe die Hälfte der versicherten Summe und freie Verfügung überdas betreffende Feldstück. Sämmtliche Anstalten vergüten den Verlust biszum I2ten Theile; geringere Schäden hat der Betheiligte zu tragen, ohneAnspruch auf Vergütung machen zu können. Die Jnstruction für die Taxa-toren ist sich im Ganzen ziemlich gleich. Bei allen wird dringend empfoh-len, mit besonderer Genauigkeit zu untersuchen: a) ob sich der Schaden zurZeit überhaupt vollständig übersehen lasse, oder eine theilweise Erholung derFrüchte zu hoffen sei, in welchem Falle die Taxation bis dahin ausgesetztbleibt; b) ob der sichtbare Schaden lediglich durch Hagelschlag herbeigeführtoder zum Theil die Folge anderer Naturereignisse, als z. B. Auswinterung,Windschlag, Regengüsse sei, in welchem letztern Falle, der allerdings öftervorkommt, aber schwierig genug zu beurtheilen ist, in Abzug gebracht werdenmuß, was nicht als unbedingte Folge des Hagelschlags erscheint; e) ob dieBastbeschädigung des Halms vielleicht nur der Art sei, daß der Unilauf desSafts dadurch nicht gehindert und der vollkommenen Ausbildung der Aehcenachtheilig wird u. s. w. Wenn nach diesen besondern Vorschriften der Ver-lust ermittelt worden, so wird dem Betheiligten das Ergebniß bekannt ge-macht. Erklärt sich dieser damit einverstanden, so erhält er bet der BerlinerAnstalt den Betrag der Entschädigungssumme binnen 4 Wochen; bei derLeipziger und Gothaer innerhalb derselben Zeit aber erst den 3ten Theil, dieletztern f aber am Jahresschlüsse. Verweigert der Beschädigte jedoch die An-erkennung der Taxe, so wird bei der Leipziger und Berliner Anstalt dirSache durch schiedsrichterliches Verfahren zur Erledigung gebracht, wahrenddie Gothaer dann auf gerichtlichem Wege die Entscheidung bewirkt.Berliner und Gothaer Institut verlegen die Kosten der Würderung, brin-gen aber dagegen 5 Proc. von der Entschädigungssumme in Abzug. D>rLeipziger Anstalt kürzt dagegen dem Beschädigten nur die Hälfte der auf-gelaufenen Taxationskosten, wahrend die andere Hälfte von der Gesellschaft^casse übertragen wird. — Ein sehr ausgebreiteter Wirkungskreis einer H^gelassecuranz- Gesellschaft ist von wesentlichem Vortheil für dieselbe, indeN>so die Gefahr mehr vertheilt wird und eine Provinz, ja ein ganzes Lau <das andere' leichter übertragen kann, da es viele Gegenden giebt, inchen Hagelschlag weit öfterer eintritt, als in andern. Je größer jedochAusdehnung ist, um so schwieriger wird auch vom Standpunkte derwaltung aus die Uebersicht und Controle desjenigen, was in weiter EN'f-rnung vorgeht. ((c „
Htthlt, ist l) bei vielen und besonders den hühnerartigen und akörnerfressenden Vögeln das Männchen, während das Weibchen bei ^hühnerartigen Vogeln Henne, bei den übrigen grvßern Vögeln W^ibsv ^und bei den kleinern Sie oder Sicke genannt wird. 2) Der cheinem Gewehrschlosse, an dem sich der Feuerstein befindet, oder der,