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4 (1839) Vierter Band. Gab-Hyp / bearbeitet von einem Vereine von Landwirthen und Gelehrten, herausgegeben von F. Kirchhof
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Hufe.

auf weichem und höhere auf hartem Boden haben müssen. Bei zu e n-gen und Zwanghufen wird die Trachtenwand so viel als möglich nie-dergeschnitten und entweder ein deutsches Eisen mit französischer Richtung,oder das Pantoffeseisen (Eisen ohne Stollen), oder das halbmondförmige(ohne Stollen und die Trachtenwand unbedeckt lassend) aufgeschlagen. Stein-gallen müssen mäßig ausgeschnitten werden und frei vom Drucke des Ei-sens bleiben. Bei Horn spalten darf das Eisen nicht auf die getrenntenHornthcile zu liegen kommen, weshalb diese tiefer weggeschnitten weidenmüssen; gut ist es noch, dem Eisen in der Gegend der Spalte eine lueiteKoppe zu geben, verwerflich aber, daselbst einen Beistollen anzubringen, weildadurch ein zu starker Druck auf die getrennten Horntheile ausgeübt wird,der das Uebel nur noch mehr verschlimmert. Das Beschlagen kran-ker Hufe, s. die einzelnen Hufkrankheiten. Das Stillhalten des Pfer-des beim Beschlagen ist äusserst nöthig, und es ist zweckcienlich, daß diePferdewärter frühzeitig schon die Fohlen nach und nach auf eine sanfteWeise an das Aufheben der Füße und Pochen aus die Hufe gewöhnen. Dajedoch diese Vorbereitungen selten getroffen und noch seltener zweckmäßig an-gestellt werden, so giebt es noch so viele böswillige und widerspenstige Pferdebeim Beschlagen, die dann in der Regel durch alle Arten physischen Zwan-ges und schmerzliche Qualen, als: Bremsen, Aufziehen, Werfen, Befesti-gen im Nothstall und an der Nothwand u. s. w. genöthigt werden, sichden Hufbeschlag gefallen zu lasten, wobei aber viel Mühe und großer Zeit-verlust unvermeidlich sind und die Thiere für die Zukunft selten gebessertwerden. Um böswillige und widerspenstige Pferde ohne physischen Zwangbeschlagen zu können, empfiehlt man folgende Maßregeln: a) das kreuz-weise Streicheln mit der flachen Hand über die Stirn und Augen des Pfer-des; b) dem.Pferde zu imponiren, d. h der Abrichter muß die Aufmerk-samkeit des Pferdes auf sich lenken durch scharfes Ansehen, Zupfen und

Schütteln am Zaume, Drohungen mit der Hand, je nach dem Tempera-mente und Charakter des Pferdes; c) sich dem Pferde in Güte verständ-lich zu machen, d. h der Abrichter muß dem Pferde beständig in die Au-gen sehen und genau beobachten, damit er wahrnehme, was das Pferd

zu thun willens sei; 6) dem Pferde in der Ausübung seiner Unarten undWiderspenstigkeiten zu rechter Zeit und gewandt zuvorzukommen durch Dro-hungen mit der Stimme, den Augen, Mienen u. s. w , durch Niederlassendes aufgehobenen Fußes u. s. w.; e) der Fuß muß gelassen und lang-sam, indem erst die Hand streichelnd am Beine herabgeht, aufgehobenwerden.

Hilfe, Ackermaß im nördlichen Deutschland, a) Die mecklen-burgische Hufe von 400 Acker (Morgen) oder von 40,000 Quadrat-ruthen zu 16 F. = 611, 338 rheinl. Quadratruthen 11 Hufen 91Morgen prcuß. oder 150 ^ Jochart wiener Ackermaß. b) Die preu-ßische Landeshufe von 30 Morgen 5400 rheinl. Quadcatruthcn oder13|£ wiener Joch. c) Die pommersche Hägerhufe, flämischeHufe von 60 pommerschen Morgen 1^ Tripelhufen = 2 Landhu-fen 3 Priesterhufen 4 wendische Hufen oder Haken 18,000 pom-mersche Quadratruthen oder 27,710 rheinl. Ruthen 5 Hufen 3^ Mor-gen preuß. oder 68^ wiener Joch. <1) Im Königreich Preußen hat

die neu culmische Hufe, ostpreußische Hufe in Königsberg l£polnische Haken oder 30 Morgen oder 9000 ostpreußische Quadratruthen