5
forst-öconomischen Behandlung dem Staate zufiel ^). Dem-ohnerachtet aber dachte man nicht daran den Wald als einedirecte Einnahmequelle für die Bedürfnisse des Staates zubetrachten, weil eines Theils die Grundbesitzer selbst oderdie Korporationen — Städte und Dörfer, Stifter und Klö-ster rc- — Wald genug zur Befriedigung ihrer Bedürfnissehatten, andern Theils aber der Holzhandel, des schwierigenLandtransportes wegen, nur da betrieben werden konnte,wo große Flüsse den Absatz vermittelten. Doch war in denmeisten Fällen dieser Holzhandel nur indirect, durch den Zoll,wichtig für die Staatseinnahmen, da er selbst von Privat-gesellschaften oder einzelnen Händlern betrieben und derHolzbezug dazu größtenteils aus Privatforsten entnommenwurde °).
Die Verhältnisse änderten sich aber wesentlich nach demwestphälischen Frieden, indem durch die ausdrückliche An-erkennung der Landeshoheit der Reichs-Stände, die zwarunter der Oberhoheit des Reiches blieben, in der That aberganz unabhängig waren, auch die Forsthoheit entschiedengehandhabt wurde und die Einwirkung davon auf die Forst-gesetze nicht ausblieb. Dabei traten die Staatsforsten eben-falls als solche in den Kreis der finanziell zu beachtendenStaatsgüter, indem sie sich durch die Einziehung derKlostergüter bedeutend vermehrt hatten, und diese doch dieFürsten füglich nicht als solche Besitzungen ansehen konnten,welche ihnen persönlich zugefallen waren. Die große Zer-rüttung aber, in welche alle Staatsverhältnisse bei demlangen, zerstörenden Kriege gerathen waren, und welche sichdurch die finanziellen Verlegenheiten besonders herausstellten,war die nächste Ursache, die Waldungen zur Mitleidenschaft