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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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heranzuziehen. In Folge dessen dachte man an eine wirt-schaftliche Behandlung der Waldungen und setzte dafürBeamten und eigene Behörden ein, welche freilich in derobersten Spitze fast immer mit dem Jagdwesen in Verbin-dung blieben, wodurch der forst- und staatswirthschaftlichenEntwickelung des Waldgewerbes lange Zeit ein nicht zubewältigendes Hinderniß bereitet wurde. Denn die obernBeamten waren erst Jäger, hatten als solche auch meist dasOhr der Fürsten, schmeichelten ihrer Jagdlust und setztendas Jagdwesen über das Wohl der Wälder. Aber nur derfinanzielle Theil des Staatsforstwesens wurde, und dasschwach genug, beachtet, nicht die wichtigen Beziehungen derForsten zum Staate, nicht die Wirthschaft in den körper-schaftlichen Waldungen oder in den Privatforsten, nicht dieWaldausrodungen oder Waldverwüstungen u. dgl. m. Dazulagen keine dringende Gründe vor, denn Deutschland wardurch den dreißigjährigen Krieg so entvölkert worden, daßviele verwüstete Dörfer nicht wieder aufgebaut undgroße unbebaute Feldstrecken von der Natur in Wald ver-wandelt wurden. Holz- oder Waldmangel kannte mannicht, es bedurfte also auch in der Hinsicht keiner Ueber-wachung von Seiten des Staates.

Als späterhin die Bevölkerung sich wieder hob, wardie unmittelbare Folge davon, Verminderung der Wälder,Steigen der Holzpreise, damit hob sich ihr Einkommen undsie wurden als ein werthvoller Theil des Nationalgutes be-trachtet. Sie fanden daher auch Berücksichtigung bei denStaatswirthcn, freilich meist nur in einseitig finanziellerHinsicht oder in Sorge um den so sehr gefürchteten Holz-mangel, welcher besonders in der zweiten Hälfte des vorigen