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Jahrhunderts als ein wahres Schreckbild spukte. Unterdem Einfluß der Staatswirthe, erfaßt und getragen vondem Geiste des großen Friedrich entwickelten sich aber nachund nach allgemeinere Grundsätze, wie die Wälder alsStaatsgut zu bewirthschaften seien, es mehrte sich der po-lizeiliche Schutz für dieselben, man wurde aufmerksamerauf die Forsten, welche nicht zum Staatsgute gehörten,man ordnete bei den Körperschaften die Verwaltung unddas Finanzielle derselben, aber eine Staatsforstwirthschaftgab es deshalb noch nicht, denn da sich die forstlichenWirthschafts-Grundsätze selbst noch nicht ausgebildet hatten,konnten auch die Grundsätze, wonach der Staat die Forstendes Landes zu betrachten habe, nicht entwickelt sein. Daherkam es, daß gegen Ende des vorigen Jahrhunderts vieleStaatswirthe mit den Forsten die gefährlichsten Experimenteempfahlen, indem sie, nach dem Beispiele Frankreichs, denVerkauf der Staatsforsten und die gänzliche Freigebung derkörperschaftlichen und Privatforsten verlangten, durchausnicht beachtend, daß das Wesen des forstlichen Gewerbesvon dem der übrigen Gewerbe ganz verschieden und derallgemeine staatswirthschaftliche Grundsatz, daß jeder Ge-werbbetricb vortheilhaster in den Händen der Privatbetrieb-samkeit sei, eine unbedingte Anwendung auf die Waldwirth-schaft gar nicht finden könne. In Frankreich trug dieAusführung des Verkaufs der Staatswälder ebenso trau-rige Früchte, als die principiell eben nicht unrichtige Frei-gebung der körperschaftlichen Waldungen, und an den Folgenjenes Experimentes hat das Land noch jetzt zu leiden. Sehrglücklich war es für Deutschland, daß der gesunde Sinnder Regierungen die Klippe der Speculation umschiffte