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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Mit diesen Mitteln wird man zu beurtheilen vermögen,ob und was für außerordentliche Maßregeln zu ergreifensind, um das wahre Bedürfniß zu sichern, denn nur die-ses, nicht aber das eingebildete hat der Staat zu berück-sichtigen. Nothwendig ist, daß die Bewohner eines Landessich in solchen Wohnungen aufhalten, wo sie gegen die Ein-flüsse der Witterung geschützt sind, daß sie sich erwärmenund ihre Speisen beraten können. Ebenso ist aber auchfür den Gebirgsbewohner die Waldweide eine fast absoluteNothwendigkeit zu seinem Bestehen und für den kleinenLandwirth in der Mark oder einem Theile der Lausitz z. B.die Waldstreu. In allen diesen Beziehungen muß jedesMal die sorgsamste Behandlung und Benutzung der Pro-dukte vorausgesetzt werden. Nicht nothwendig sind aberalle die Gegenstände des Luxus oder nur der wohnlichenEinrichtung in den Häusern, wozu das Holz das Materialabgibt, obwol manche davon bei der größer» Cultur desVolkes fast als Bedürfnisse anzusehen sind und in jedemFalle für das Wohlbefinden desselben nothwendig erscheinen.Nicht nothwendig ist es, ein ganzes Haus zu heizen, wiees regelmäßig in Rußland geschieht, obwol es gewiß sehrangenehm ist, oder, wie der Gebirger die Fenster zu öffnenund tüchtig einzuheizen, ebensowenig nothwendig ist esdeshalb, eine größere Masse Brennholz zu verbrauchen, weilman es nicht trocken verwendet- Nicht nothwendig istWaldweide und Waldstreu für den größcrn Landwirth oderfür den Bewohner der fruchtbaren Marsch rc. Das würdendie leitenden Ansichten bei der Frage sein, es ist aber ganzbesonders noch zu berücksichtigen:

1. Das Klima, sowol in Bezug auf Bau- als aus