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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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wirthschaftet werden, am ehesten das richtige Verhältniß zwi-schen Feld- und Waldfläche und Production sich vermitteltund so die allgemeinen Staatszwecke am vollständigsten er-reicht werden können, so leidet das denn doch in Bezugauf den Wald eine wesentliche Ausnahme. Der Wald istfür das Ganze des Staates so wichtig, die Erhaltung einerangemessenen Waldflächc mit dem Wohlbefinden der Staats-bürger so innig verbunden, selbst das Bestehen des Staateskann bei gänzlicher Entwaldung gefährdet erscheinen, daß eswahrlich der unverantwortlichste Leichtsinn sein würde, allediese wichtigen Interessen dem Spiele des Zufalls anheimzu geben. Das würde aber sicher der Fall sein, wenn manden ganzen Waldbesitz des Volkes in die Hände dessen legte,der eben Neigung dafür hätte und nicht einen festen Wald-stock als Staatseigenthum erhalten wollte. Die Erfahrunghat nämlich bis jetzt unwiderleglich gezeigt, daß die großeMehrzahl der Privatwaldbesitzer ihre Wälder lediglich inihrem Interesse bewirthschaften und in diesem (wahren odereingebildeten) ebenso oft den Wald verwüsten, als pfleglichund nachhaltig bewirthschaften^). Die Gründe, weshalb dasnicht anders sein kann, sind in der Hauptsache:

1. Zeder Mensch wird nach seinen individuellen An-sichten und nach dem Standpunkte, den er einnimmt, die-jenigen Maßregeln bei seinem Gewerbsbetriebe treffen, welchefür ihn am Vortheilhaftesten erscheinen, ohne dabei das Ganzedes Staates zu berücksichtigen und ist auch deshalb durch-aus nicht zu tadeln und so lange er gemeinschädliche Maß-regeln nicht vornimmt, auch nicht gesetzlich däran zu ver-hindern.

2. Liegt diese egoistische Sonderwirthschast in der Ei-