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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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sind. Mit dem Materialcapital, welches in Frankreichs Mittel-wäldern zwar klein ist, wogegen die Holzpreise hoch stehen, stelltsich pr. Preuß. Morgen heraus:

im Geringstenim Höchstendas Aeußerste

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Offenbar ein sehr geringer Preis, man mag das vorhan-dene Holz noch so gering anschlagen. In Sachsen zahlt mansür den unbestandenen Waldboden, bei Käufen für den Staat20 bis 50 Thlr. für den sächs. Acker. — In der ständischenSession von 1850 sprachen sich für das Königreich SachsenStände und Regierung einstimmig für die Vermehrung derStaatswaldungen durch Ankäufe aus und befolgten dabei ge-wiß sehr richtige Grundsätze. Riedel dagegen in der im vorigen tz.Note 3 citirten Schrift bevorwortet für Preußen den Verkaufvon mindestens 3 Millionen Morgen Wald, welches nach demVorgesagten nicht zu billigen ist.

2) Wie oft stößt man nicht auf Privatwälder, welche inden Händen von Verschwendern gänzlich verloren gehen, welchenur genutzt, nie gepflegt werden; oder wie viele Beispiele hatdie neueste Zeit von s. g. „Gutsschlächtereien" gegeben, woGüter angekauft, das Holz abgetrieben und der Forstgrund derVerrödung oder Vertheilung anheim fiel. Sachsen kann dazuviele Belege liefern. Noch bedenklicher aber wird dieses da,wo unbedingte Zertheilung der Güter stattfinden darf, wo alsovorauszusehen ist, daß eine größere Anzahl von Großgütern nochzerschlagen werden werden, welches, mögen die Folgen sonst seinwelche sie wollen, für die Erhaltung des Waldes immer höchstbedenklich erscheint.

8- 07.

Verkaufsart und Verkehr.

Bereits in h. 46 ist, in Bezug auf die Sicherung derForste, von der angemessenen Verkaufsart der Forftproducte