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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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nach dem Gewichte verkauft, so sind die Nutzeffccte auf dasVolumen rcducirt zu beachten. Nach der Tab., welche inder Not. 2 dieses § zum Anhalt mitgetheilt wird, ist also118,7 Klafter Fichtenholz — 100 Klafter Buchenholz (nachRumford) und in diesem Verhältnisse würde auch die Be-rechnung für den Bedarf zu machen sein. Wenngleich außer-dem sehr viel auf den Heizapparat ankommt, so kann dasdoch hier nicht berücksichtigt werden. — Der Verbrauch inden verschiedenen Holzsorten richtet sich aber ebensowenigimmer nach der Heizkraft, als nach dieser der Preis, dennes kommt darauf an, zu welchem Zweck man das Holz ge-brauchen will, z. B. in Gegenden, wo es nur oder vorzugs-weise zum Anheizen bei Braun- oder Steinkohlen gebrauchtwird, hüt das Nadelholz verhältnißmäßig mehr Werth, alsdas buchene, während letzteres da, wo man eine anhal-tende, gleichmäßige Hitze will, immer einen seiner Brcnukrastangemessenen Preis haben wird. Klauprecht (Beiträge 1845S. 146) ist der Ansicht, daß sich im Hinblick auf die Ver-suche und durch das Mitwerben auf dem Markte, ein solcherMittelpreis festgestellt habe, daß man sagen könne, derMarktpreis entspräche dem Nutzeffecte, was jedoch nach demeben Gesagten noch einige Modifikation oder nähere Begrün-dung erfordert.

2. Da, wie wir oben gesehen haben, der höhere oder nie-dere Preis des Holzes zu einer größer« oder geringern Ncr-zehrung führt, so ist neben den Transportkosten (vgl. §. 97)auch noch das Aufspalten zu beachten. Bei Stockholz z. B.beträgt das 0,3 mehr, als bei Schnittholz. Das Verhält-niß des Aufarbeitens des harten zum weichen Scheitholzestellt sich dagegen fast ganz') gleich.