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Brennwerth von > 6509-12 Klstr. Fichtenholz daraus entfällt,welches auf den Kopf 0,939 Klstr. und für die Haushaltung4,22 Klstr. des ganzen Landes beträgt, die Abfälle am Obst-bau rc. und das Leseholz nicht gerechnet. — v. Berg, das Ver-drängen der Laubwälder u. s. w. >844 S. 47 gibt einen Ver-gleich des Brennwerthes und der Erzeugung der Buche undFichte. —
Sechtes Capitel.
Befriedigung der Bau- und Nutzholz-Be-dürfnisse.
§. 100 .
Grundsätze ihrer Regelung.
In gewisser Hinsicht ist die Fürsorge des Staates beider Befriedigung der Bau- und Nutzholz-Bedürfnisse nochwichtiger als bei dem Brennholze, weil nur bis zu einergewissen Grenze hin dieses Material durch ein anderes er-setzt werden kann, z. B. durch Eisen. Es bedarf aber auchzu seiner Ausbildung eine längere Zeit und einen bessernStandort als das Brennholz und erfordert einen gewissenkräftigern Schutz. Seine Erzeugung ist kostbarer, weildazu ein größeres Materialcapital nothwendig wird, eignetsich deshalb vorzugsweise mehr für Staatswaldungen undfür die großem Körperschasts- und Privatwälder. Hat derStaat in seinen Wäldern für einen angemessenen Bau-und Nutzholzvorrath gesorgt, so ist es nicht nöthig, nochirgend weitere Schritte zu thun, denn ein Bauholzmangelist dann nicht zu fürchten, eine Theuerung aber nicht soempfindlich, weil sie weniger ein unbedingt nothwendiges