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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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im eigenen Lande die zur Verfeinerung aufzuwendende Arbeitbilliger zu beschaffen ist als im fremden, wird sie immerangewendet werden, z. B. der Verkauf von rohem Holzeoder von Brettern.

Holz nur zum Handel erziehen zu wollen, würdeimmer unrathsam sein, sowie man sich damit vom abso-luten Holzboden entfernt, denn selbst angenommen, es seigegenwärtig vorthcilhaft, so ist es doch eine gewagte Spc-culation, aus 80 oder 100 Jahre hin eine solche Maßregelzu ergreifen, indem der Gang des Handels auf eine so langeZeit voraus, auch nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit be-rechnet werden kann '). Die ganze Gestaltung der deutschenVerhältnisse ist gegenwärtig so, daß auf besserem Bodender Landbau herrschend bleiben muß. Hier also wird dieftaatsforstwirthschaftliche Thätigkeit nicht einzutreten haben,es wird vor der Hand noch genug zu thun sein, die demabsoluten Waldboden angehörigen Flächen in angemesseneProduction zu bringen, in welchem Falle gegenwärtig nochimmer Holz genug zum Handel bleiben wird. Ein An-deres aber ist es z. B. mit Schweden, welches bei seinerdünnen Bevölkerung und da der Holzhandel einer von denwenigen Ausfuhrhandelszweigen ist, eine bessere Waldcultur,selbst nur für den Zweck des Holzhandels auch auf besseremBoden, sehr gerathen finden muß, um so mehr, da auchdort die klimatischen Verhältnisse darauf hinweisen.

>) Beispiel: Im Jahre > 84-1 und >845 wurde vonMagdeburg aus böhmisches Holz in Hannover und Braun-schwcig billiger verkauft als das Holz vom Harze, obwol erstereStadt durch ein flößbares Wasser fast ganz mit jenem Gebirgeverbunden ist und letztere mit der Eisenbahn. — Gegenwärtig