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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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491
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Kohlen als eine Grundbedingung derselben verlangt undhat der Forstherr Ursache, dieselbe des Holzabsatzes und derHolzpreisc wegen zu wünschen, so sind allerdings Zusiche-rungen auf ein bestimmtes Holzquantum und zu einem ge-wissen Preis, unvermeidlich, weil ohne einen solchen einauf eine längere Zeit hinaus berechnetes Unternehmen keinesichere Grundlage hat. Bei der so raschen Aenderung aber,welcher in der gegenwärtigen Zeit die Handelsverhältnissc,mithin die Holzpreise und der Holzabsatz unterliegen, istes sehr zu rathen, solche Verpflichtungen, namentlich wasdie Preise anbetrifft, nicht auf eine zu lange Zeit hinauszu übernehmen.

1) Diese Sache kann sehr bedeutend werden, wie Jeder,der die großen wüsten Flächen um der Franken scharn er-,Lautenthaler-, Altenaucr-, Andreasberger- undOckerhütte am Harze gesehen hat, bestätigen wird. Neu-stadt in einem Aufsähe: „Ueber die Einwirkung des Rauchesder Silberhütten aus die Waldbäume und den Forstbetrieb."Forst- und Jagd-Ztg. 1845 S. 132 u. s. gibt S. 140 diewüste Fläche an dem einen Forstorte Einersberg nächst derFrankenscharner (Clausthaler) Silberhütte auf 300 Morg. an.Auch in Sachsen hat man bei der Antons Hütte im AmteSchwarzenberg, die nachtheiligen Einflüsse des Hüttenrauchesdieser gar noch nicht alten Hütte auf eine große Waldflächebeobachtet. — Vergl. auch „Ueber die Einwirkung des Rau-ches der Silberhütten auf die benachbarte Vegetation u. s. f.von Dr. A. Stöckhardt" Polytechnisches Centralblatt I. März1850. — Verhandlungen des Böhmischen Forstvereins 3. Hft.1849.

2) Durch diese Bedingung vermeidet der Forstherr dasEntstehen von einzelnen Waldhäusern, welche sich beim Auf-hören solcher gewerblicher Unternehmungen nur zu leicht bildenund welche in Bezug auf die Beschädigungen des Waldes