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Das Auswauderungsgeschäft hat durchdie amerikanische Krisis, welche eher die Auswande-rung von Amerika nach Europa als umgekehrt be-förderte, bedeutenden Abbruch erlitten und es drohteiner der blühendsten Geschäftszweige Bremens im-uier mehr zu versiechen. Seit dem Jahre 1854, indem Bremen 76,875 Auswanderer nach trans-atlantischen Häfen beförderte, zeigt sich eine stetigeAbnahme. Während noch 1860 die Zahl der Aus-wanderer 29,678 betrug, wurden 1861 nur 17,597und 1862 15,187 Personen nach Amerika expedirt.
Geldwährung. Es wird nach Tbalern Goldoder in „Louisd'or", den Thaler in 72Grote(abgek. J§.) ä 5 Schwären getheilt, gerechnet, ob-gleich Bremen selbst keine solche Thaler prägt undauch früher nie geprägt hat. Dieser Thaler stelltefrüher 7s der deutschen Pistole oder des Louisd'or,wie sie in Braunschweig, Hannover, Dänemark rc.geprägt worden sind oder werden, vor; im Jahre1857 ist aber gesetzlich angeordnet worden, daß84 Louisd'or ä 5 Thaler, also 420 Thaler Gold(Bremer Valuta) auf 1 deutsches Münzpfund (Zoll-psuud) fein Gold gehen sollen, und es erhält hiernachdie deutsche Goldkrone einen Werth von 8,4 Tblr.Gold, so daß (84 Stk. Pistolen — 50 Kronen) 1 Pi-stole = 25 / 4 2 Kronen oder 1 Krone = l 17 / a5 StückPistolen. Silbergeld gilt hier nur als Scheidemünzeund hat bei Verwechselung größerer Quantitäteneinen veränderlichen Werth gegen das die Grund-münze bildende Gold. Der Werth des Bremer Tha-lers läßt sich wegen der Veränderlichkeit des Gold-preises, in den Silbermünzen anderer Staaten nichtgenau angeben; nimmt man jedoch den Preis einesMünzpfundes sein Gold zu 805 Fl. an, so hat derThaler Gold einen Werth von ca.
1 Thlr. 3 Sgr. oder Neugr. im 30,Thalerfuß;
Wechselcourse. Mannotirt:
auf Hamburg.
„ Amsterdam.
„ London . , .
„ Franksurt a/M.s
„ Augsburg ( .
„ Leipzig, Berlin, Breslau, Köln ....
„ Paris, Bordeaux.
„ Wien.
,, New-Iork, New-Orleans rc.
Wechselrechtliches. Seit dem 1. Mai 1849gilt in Bremen die allgemeine deutscheWechselordnung. Die zur Einführung der-selben erlassene Verordnung setzt unter Anderen fest,daß die Bezahlung eines Wechsels spätestens bis4 Uhr Nachmittags geschehen muß und daß dieProtestaufnahme nur von 9 Uhr Morgens bis 7 UhrAbends geschehen kann. Wenn ein Bezogener denihm präsentirten Wechsel, sofern derselbe kein Platz-wechsel ist, der Zurückforderung ohngeachtet, amnämlichen Tage nicht zurückliefert, so ist er zur un-bedingten Acceptation verpflichtet. (Ein zum Ac-cept vorgezeigter Wechsel wird also bis zum Abendedes Tages in den Händen des Bezogenen gelassen,damit er sich darüber erklären kaun). Im Wechsel-prozeß hat der Kläger die Wahl, ob er die Voll-streckung zunächst an dem beweglichen Vermögen desBeklagten oder sofort den Personalarrest verlangen,oder ob er beide Bollstrecknngsarten mit einanderverbinden will. Er kann auch die schon gewählteaufgeben und dann von neuem wählen. — Für dieZahlungen der Kaufleute unter sich sind hier wöchent-
1 Fl. 55,z Kr. im 527s Guldeufuß;
1 Fl. 65 Nkr. im 45 Guldenfuß;
2 Mark 2,«55 Schill. h am b urger Ba u c 0.
4 Fr. 12,5 Cent. in französischer, belgischerund schweizer Währung;
4 Lire 12,5 Centesimi in Italien;
1 Fl. 94 Cents in den Niederlanden;
3 Schill. 3,05 Peuce Sterl. in England.
Bremen ist der einzige Staat in Deutschland, welcherdie Goldvaluta eingeführt hat. Beim Eisenbahnamt,bei den Postämtern, beim Vereinszollamte in derStadt Bremen, ferner in den Hafenstädten Bremer-hafen und Vegesack ist die Währung sogenanntesCourant, d. h. Silbervaluta, jetzt der nord-deutsche 30 Thalerfuß, wobei der Thaler ebenfallsin 72 Grot ä 5 Schwären eingetheilt wird.
Münzen. Seit dem Jahre 1840 werden ge-schlagen: 1) in Silber: Stücke zu 36 Grot<V a Thlr.) zu 986'/g Tausendth. Feingehalt, imWerthe von 15 «gr. 6'/- Pfg. preuß. ---- 547 2 Kr.slldd. = 77, s Nkr. österr.; zu 12 Grot (y 6 Thlr.) zu739,5 8 3 Tausendth. sein; zu 6 Grot (V, 2 Thlr.) zu739,583 Tausendth. sein und Grote :(7, 2 Thlr.), beiwelchen die f. Mark zu 15 Thlr. ausgemünzt ist.2) In Kupfer: Stücke zu 2'/ a und 1 Schwären.Alle diese Münzen gelten aber, wie schon erwähnt,nur als Scheidemünzen und Niemand ist verbunden,sie für einen Betrag anzunehmen, welcher durch einenLouisd'or bezahlt werden kann. — Wechsel- undWaarenzahluugen werden mit den schon angeführtenPistolensorten, also mit sogenannten Louisd'or zu5 Thlr. gemacht.
Papiergeld sind die Noten der Bremer Bankzu 100, 20, 10 uud' 5 Thlr. in Gold, die bei allenöffentlichen Kassen wie baares Geld angenommenwerden.
in Thlr. Gold für 300 Mk. Bco.
„ Thlr. Gold für 250 Fl. nieder!.
„ Thlr. Gold für 100 Psd. Strl.
„ Thlr. Gold für IM Fl. im 527 2 Fl.F.
„ Thlr. im 30Thlr.-F. für 100 Thlr. Gold.
„ Groot Gold für 1 Frank.
„ Thlr. (ä iy 2 Fl.) B. N. für 100 Thlr. Gold.
„ Cents für 1 Thlr. Gold.
lich zwei Scontrotage (wie in Augsburg), nämlichMittwoch und Sonnabend festgesetzt. Wechsel,welche an einem derselben fällig sind, werden ebensowie die. in der Zwischenzeit fälligen, am nächstenScontrotage bezahlt.
Wechselstempel rc. Wechsel jeder Art, sowohlPlatzwechsel und die vom Ausland auf Bremen alsauch die von Bremen auf ausländische Plätze gezo-genen Wechsel, unterliegen ohne Unterschied derSumme dem Wechselstempel, nach dem Minimum-Verhältniß von 1 Groten pr. 25 Louisd'or, also 7spr. Mille. — Wechselcommission meist 7s,auch 7.2 °ch. Wechselcourtage l"/»».Handelsrecht, s. Deutschland.
Staatspapiere und Anleihen. Bremenhat zu staatswirthschastlichen Zwecken verschiedeneAnleihen, die aus den Jahren 1846,1855,1860 rc.stammen, gemacht, und es bestehen 37s und 47oprocentige Papiere, welche auf Thaler in Louisd'orzu 5 Thaler lauten.
Maße und Gewichte. Längenmaß. 1 Fnv— 12 Zoll oder 10 Decimalzoll, und ist — 0,289*