Band 
Erster Band.
Seite
192
JPEG-Download
 

Briefwechsel 192 Briefwechsel

Wahl der Ausdrücke muß auch daraus gerichtet sein,daß man nichts schreibt, was den Leser des Briefesvertetzen oder verstimmen, oder ihn abgeneigt machenkönnte, das was man von ihm wünscht zu thun oderzu erfüllen, besonders wenn dem Schreiber desBriefes an der Fortdauer eines freundlichen Ver-hältnisses mit dem Adressaten gelegen ist, wenner eine Geschäftsverbindung mit ihm anknüpfen,wenn er ihn als Abnehmer gewinnen will oder wenner Kredit von ihm zu erhalten wünscht rc. Besondersist die Vorsicht in der Wahl der Ausdrücke bei derCorrespondenz über Angelegenheiten nöthig, welcheschon streitig sind oder es leicht werden können, dennin solchen Fällen kann ein unüberlegtes oder un-xassendes Wort leicht den größten Nachtheil herbei-führen. In wirklichen Streitsachen, die schon beiGericht anhängig sind oder bei denen dies wahr-scheinlich eintreten wird, ist es daher meist gut undnothwendig, die Briefe von einem Advokaten schrei-ben zu lassen. Es versteht sich von selbst, daß insolchen Fällen die Vorsicht doppelt nöthig ist, wennman es mit einem böswilligen oder chikanösen Geg-ner zu thun hat. In aller Correspondcnz überStreitsachen aber vermeide man es, heftig, unhöflichoder beleidigend zu werden, selbst wenn der Gegnersich dergleichen erlauben sollte, denn man wird derSache dadurch in den meisten Fällen mehr schadenals nützen; auch kann man Jemandem in allerRuhe und Artigkeit die nachdrücklichsten und derbstenWahrheiten sagen.

Für die Form, welche bei Abfassung der kauf-männischen Briefe zu beobachten ist, sind durch denGebrauch gewisse Regeln festgesetzt, die man kennenmuß. Da, wie schon erwähnt, alle Titulaturen ausder kaufmännischen Correspondenz verbannt sind, sosetzt man auch niemals eine der in den anderen Brie-fen gebräuchlichen Anredesormeln wie: „Ew. Wohl-geboren", „Hochgeehrter HerrI" und dergl. überden Bries, sondern mau überschreibt ihn, meist un-mittelbar unter dem oberen Rande des Papiers oderetwa 1 Zoll tiefer, mit der Firma und dem Wohn-orte des Adressaten. Dies geschieht hauptsächlichdeshalb, damit beim Zusammenbrechen und Ueber-schreiben, das in der Regel nicht sogleich und auchmeist von einem Andern als von dem Schreiber desBriefes geschieht, keine Verwechselung stattfindenkann. Die Firma muß daher auch genau und richtigund ganz so wie der Adressat sie selbst unterschreibt,in der Ueberschrist angegeben werden, also nament-lich auch ohne Weglassung eines Vornamens undeigentlich mit nicht mehr und nicht weniger Abkür-zungen derselben, als in der Unterschrist des Adres-saten gebraucht sind. — Als zweite Zeile nach rechtszu setzt man den eigenen Wohnort, nebst Datumund Jahrzahl; doch bildet dieses auch zuweilen dieerste Zeile und die Namensüberschrifl die zweite.Hat man einen Brief des Adressaten zu beantworten,so beginnt man damit, indem man jedenfalls, wennauch gar nichts daraus zu erwiedern wäre, doch denEmpfang desselben, mit Angabe seines Datums an-zeigt ; hierauf sagt man nach der Reihe, was aus dieverschiedenen Punkte desselben zu antworten ist, undgeht erst dann zu dem über, was man außerdem zuschreiben hat. Wenn man keinen Brief zu beant-worten hat, so verlangt es die Ordnung, daßman sich auf den zuletzt an den Adressaten ge-schriebenen Brief bezieht, indem man das Datumdesselben angibt, auch wohl den wichtigsten Inhaltmit einigen Worten wiederholt. Dies ist eines

Theils deshalb zweckmäßig, damit der Adressat,wenn der Bries verloren gegangen sein sollte, vonder Absenkung nnd dem Hauptinhalte desselbenunterrichtet wird; andern Theils aber gibt es diebeste Gewißheit, daß der Brief wirklich von demUnterzeichner kommt und nicht etwa in betrügerischerAbsicht mit nachgeahmter Unterschrift von einemAndern geschrieben ist, was besonders beim Avisirenvon Tratten von Wichtigkeit ist. Die Mitthei-lungen, die man dem Adressaten zu niachen hat,ordne man im Texte so, daß man mit dem, was ihnangeht und besonders wovon er in seinen BüchernNotiz zu nehmen hat, den Ansang macht, also z. B.mit der Anzeige von Ausführung seiner Austräge,von empfangenen Zahlungen für seine Rechnung,von einer Rimesse die man ihm macht, dann dieAusträge die man ihm ertheilt rc. Ueberhaupt mußman einem Geschäftsfreunde, an den man schreibt,Alles mittheilen, was seit dem letzten an ihn abge-sendeten Briese in Bezug auf das Geschästsverhält-niß mit ihm vorgefallen ist. Man gehe niemals eheraus einen neuen Gegenstand über, als bis manAlles gesagt hat, was über den ersten zu sagen ist;auch erleichtert es die Uebersicht, wenn man beijedem neuen Gegenstände eine neue Zeile ansängt.Ebenso ist es auch zweckmäßig, mit den im Brieseangegebe»en Geldbeträgen, welche der Adressat cre-ditiren oder debitiren soll, sowie mit den einzelnenGegenständen eines Attstrags, den man ihm ertheilt,eine neue Zeile zu beginnen. Soll in den Briesetwas eingelegt werden, z. B. eine Rechnung, einWechsel, Schein, Muster rc. so muß dies allemal imText erwähnt werden, und damit Derjenige, welcherden Brief zusammenbricht und verschließt, sich über-zeugen kaun, daß er Alles hat was hineingehört,macht man da, wo das Anzuschließende im Text er-wähnt ist, am linken Rande einen schiefen Doppel-strich, oder man führt die einzelnen Gegenständelinks unter der ersten Seite des Textes an. — Hatman Alles erwähnt, was man zu schreiben hat, dannfügt man das Schlußkompliment hinzu. Die Unter-schrist setzt man zur Rechten, unmittelbar unter dieletzte Zeile des Briefes, so daß nichts darüber ge-schrieben werden kann. Eigentlich muß jeder Brief,wenn ihn auch ein Commis geschrieben hat, vomChef der Handlung oder einem Associe, oder voneinem gehörig beglaubigten Procuristen unterschrie-ben werden, und bei Briefen von nur einiger Wich-tigkeit geschieht dies auch in der Regel; ein Avisbriesüber die Abgabe einer Tratte sollte aber eigentlichimmer von der nämlichen Hand unterschrieben wer-den , wie die Tratte selbst. Ein Procurist setzt vordie Firma die Worte: „per Procura“ (abgek. pr. P“,pproc. etc.) und darunter seinen eigenen Namen.Wenn jedoch ein gewöhnlicher Commis in den Fallkommt einen Brief zu unterzeichnen, so setzt er nurvor die Firma „pr." (pro oder per) und das Näm-liche gilt auch, wenn er eine Rechnung oder eineandere Schrift sur die Handlung zu unterschreibenhat. — Nachschriften soll man eigentlich zu vermeidensuchen, aber es ist bei der Geschästscorrespondenznicht immer möglich, da man oft nach der Unter-zeichnung eines Briefes noch etwas erfährt, wasman dem Adressaten mitzutheilen hat; es kann sogarvorkommen, daß man einer schon geschlossenen Nach-schrift noch eine zweite hinzufügen muß, was bei ge-wöhnlichen Briesen als ein großer Uebelstand zubetrachten wäre. Eigentlich soll eine Nachschauebenso wie der Brief wieder unterschrieben werden;