Briefwechsel
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Briefwechsel
häufig aber setzt man anstatt der vollständigen Unter-Ichrift nnr die Worte ,,der Obige" darunter.
, Der Inhalt der Briefe ist natürlich außerordent-lich mannichsaltig, ebenso wie die Geschäfte, die siebetrefien können. Obgleich häufig ein Bries vonMehreren verschiedenen Gegenständen handelt, so las-sen sie sich doch in die nachfolgenden Klassen bringen,bei denen wir zugleich noch einige spezielle Regelnfür die Abfassung beifügen. Unsere Eintheilung istfolgende:
1) Circulaire, Rundschreiben oder Um-laufschreiben. Dies sind solche Briefe, welche aualle Geschäftsfreunde in gleichem Inhalte abgeschicktwerden, indem sie eine Nachricht enthalien, die manAllen gleichmäßig mittheilen will, namentlich dieEröffnung eines neuen Geschäfts, den Verkauf oderdie sonstige Besitzveränderung eines Geschäfts,das Ableben des Besitzers, die Annahme eines Asso-ciés oder die Auflösung einer Handelsgesellschaft, dieErtheilung oder die Zurücknahme einer Procura unddergl. Die Circulaire werden immer gedruckt undzwar auf einen ganzen Briesbogen und meist mitlateinischer Schrift; nur die innere Ueberschrift unddie Unterschriften, wenn aus diese etwas ankommt,werden geschrieben. Die erstere läßt man auch zu-weilen weg und setzt dann über den Text des Briefes(P. P. Praemissis praemittendis, nach Voraus-schickung des Vorauszuschickenden, d. h. anstatt desTitels oder der Ueberschrift). In allen Lirculairen,durch welche die Eröffnung eines neuen Geschäfts,die Veränderung der Firma oder des Besitzers, dieAnnahme eines Associés oder die Trennung einersolchen Verbindung und dergl. angezeigt wird, mußder bleibende Besitzer, oder wenn es mehrere sind,jeder derselben, die Firma eigenhändig unterschreiben,und zwar so, wie er sie fernerhin stets schreibenwird. Ebenso muß bei Ertheilung einer Procurader Procurist seine Unterschrift der Firma in derWeise wie es oben schon erwähnt wurde, beifügen.Jedes solches Lirculair ist ein Dokument, durch wel-ches die Firma und auch die Unterschrift jeder derzur gültigen Unterzeichnung berechtigten Personenbis auf Widerruf durch anderweitige Bekannt-machung in der nämlichen Weise, festgestellt wird;auch wird deshalb ein Exemplar desselbeu bei derDbrigkeit der Stadt, beim Handelsgericht, aus derBörse rc. niedergelegt. — Von der Abfassung einesCirculairs verlangt man mehr Sorgfalt, als beicniem gewöhnlichen Briefe, weil fir mit mehr Mußegeschehen kann; besonders wenn damit die Eröffnungeines neuen Geschäfts angezeigt wird, welches Ver-trauen oder Kredit in Anspruch nimmt, muß manAlles vermeiden, was einen ungünstigen EindruckMachen kann. Dazu gehört auch zu viel Selbstlvb,an Hessen Stelle es besser ist, wenn ein neues Ge-lchäft sich Mf pas Zeugniß einiger bekannten und^gesehenen Handlungshäuser beziehen kann.- DerMitz hinlänglicher Fonds oder Geldmittel wirdhabet in der Regel immer versichert. Die für dieHandlungen des eigenen Platzes bestimmten Circu-Mwe werden gewöhnlich nicht verschlossen, sondern"ur vierfach zusammengebrochen und dann der Post»Um Austragen übergeben. Wenn ein Geschäft in»>en anderen Besitz übergeht, wird gewöhnlich eindoppeltes Circulair ausgefertigt; in dem einen, das
der ersten Seite des Bogens steht, zeigt der bis-age Besitzer die Abtretung oder den Verkauf an,M mit dem anderen, das^ auf die dritte Seite zubchei, kommt, bestätigt es der neue Besitzer, zeigt die
''' Zorns Umo.^ericvn.
angenommene neue Firma an, empfiehlt sich rc. Ineinem solchen Circulair muß auch immer gesagt wer-den, ob die Uebergabe mit oder ohne Activa und Pas-siva geschieht, oder wer die Berichtigung der Passivaund die Einziehung der Activa übernimmt. — Denbevorstehenden Besuch eines Reisenden zeigt manseinen Kunden ebenfalls gewöhnlich durch einen ge-druckten Brief an, in welchem man sie um Ertheilungihrer Aufträge an denselben bittet und der zugleichden Zweck hat, daß die Schuldner sich bereit halten kön-nen, Zahlung an den Reisenden zu leisten. — Wennman sich bei Versendung eines Circulairs einem oderdein anderen Hause besonders empfehlen will oderihm sonst noch etwas mitzutheilen hat, so fetzt mandieses unter das Circulair, oder legt das letztere aucheinem 'besonderen geschriebenen Briese bei. — EineArt der Circulaire sind auch die Waaren-,Markt-, Ernte- und Börsenberichte, wegendenen wir auf den Art. Handelsberichte ver-weisen.
2) Beziehungen von Waaren und andereAufträge. Bei jedem Auftrage, den man einemAuswärtigen ertheilt, muß man besonders dem Be-austragten seinen Willen genau, deutlich und be-stimmt mittheilen, damit er über nichts was die Aus-führung des Auftrags betrifft, in Zweifel ist, dennsonst muß er eigentlich erst wieder anfragen und da-durch wird oft der günstige Zeitpunkt versäumt. BeiAufträgen auf Zusendung von Waaren muß manbesonders die Sorte oder Qualität gehörig bezeich-nen, auch den Preis angeben, den man anlegen will,wenn dieser nicht schon vorher feststeht, ferner dieArt der Äbsendung rc.; oder man schreibt dem Be-auftragten , daß man dies Alles seinem Gutdünkenüberläßt.
3) Ausführung von Aufträgen. Die ge-schehene Ausführung eines Auftrags muß dem Auf-traggeber in der Regel ohne Verzug und womöglichmit erster Post angezeigt werden. Namentlich giltdies von der Ausführung der Waarenbestelluugen,über welche mau der Anzeige zugleich die Facturoder Rechnung beilegt und den Besteller um Gut-schrift des Betrags, den man im Briefe angibt,ersucht. Alles Nähere über die Ausführung desAuftrags, die Verpackung, Äbsendung rc. wird ge-wöhnlich in der Factur angegeben, über deren Ab-fassung wir in einem besonderen Artikel das Nöthigesagen werden. Ueber die geschehene Ausführungmancher anderen Aufträge schreibt man auch oftnicht besonders, wenn sie ohne Hinderniß und so wiesie vorgeschrieben war, geschehen ist; doch muß mansie jedenfalls in dem nächsten Briefe erwähnen.
4) Briefe über Commisfions- und Spe-ditionsgeschäfte, Besorgung von Asse-kuranzen und dergl. Indem wir wegen dernöthigen Erklärung über diese verschiedenen Ge-schäftszweige auf die betreffenden besonderen Artikelunseres Werks verweisen, bemerken wir hier nur,daß die Correspondenz darüber meist ebenfalls ent-weder die Ertheilung eines Auftrags oder die Aus-führung desselben betrifft, wovon auch das über dievorigen Klassen Gesagte gilt. Wenn man die ge-schehene Besorgung emer Spedürvn anzeigt, gibtman in der Regel dem Empfänger der Waare eineBerechnung über die dabei aufgelaufenen Spesen,welche gewöhnlich in den gemachten baaren Auslagenund in der Provision für die gehabte Bemühungbestehen. Meist schreibt man diese Berechnungmit kurzen Worten unter den Brief und in diesem
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