Briefwechsel 194 Briefwechsel
zeigt man dem Empfänger an, ob man den Betragvon dem Fuhrmann, der Eisenbahndirection oderdem Schiffer, mit welchem die Weiterversendung ge-schehen ist, nachgenommen, oder ob man den Em-pfänger dafür debitirt, oder den Betrag auch wohlauf denselben trassirt hat. Am häufigsten geschiehtdas erste. Uebrigens können bei dergleichen Ge-schälten allerdings noch manche andere Fälle zu be-sprechen sein. Häufig ist bei der. Correspondenzdarüber, besonders bei Versendungen nach dem Aus-lande/bei Remboursgeschäften (s. Rembours) unddergl. ganz besondere Vorsicht und Aufmerksamkeitnöthig, damit nichts versäumt oder vergessen wird,wodurch oft bedeutende Nachtheile entstehen können.
- 5) Briese über Geld- und Wechsel-geschäste. Die Correspondenz über diese Gattungvon Geschäften, welche meist Sache der Bankierssind, ist natürlich sehr mannichfaltig, zerfällt aber inder Hauptsache ebenfalls in Ertheilung von Auf-trägen und in Nachricht von Ausführung derselben.In der Regel sind die Briefe der Bankiers ganz be-sonders kurz abgefaßt, theils um bei ihrer vielenCorrespondenz möglichst Zeit zu sparen, theils weildabei nichts über Qualitäten, Bedingungen, Ver-sendung und dergl., wie bei der Correspondenz überWaarenausträge zu sagen ist. Gewöhnlich meldendie Bankiers ihren Geschäftsfreunden auch ohnederen Anfrage die etwa eingetretenen Coursverände-rnngen, welche diese nicht ohnehin durch die Cours-zettel erfahren, indem sie die veränderten Course, dieden Correspondenten interessiren können, kurz unterdem Briefe angeben.
6) Anerbietungen, Geschäftsempfehlun-gen, Empfehlungsbriefe. Wenn man Je-mandem Anerbietungen von Waaren macht, so wirdman ihm fast immer den Preis derselben melden undihm auch wohl Muster davon einsenden; thut mandas Letztere nicht, so ist es in den meisten Fällen nö-thig, ihm die Qualität, Sorte rc. möglichst genau zubeschreiben. Diese Angaben müssen natürlich ganzder Wahrheit gemäß und auch die eingesendeten Pro-ben dürfen nicht geschmeichelt, d. h. sie dürfennicht besser sein, als die Waare wirklich ausfällt.Außerdem setzt man sich der Gefahr aus, daß derEmpfänger der nach der Beschreibung oder dem Mu-ster bestellten Waare die Annahme derselben verwei-gert und vielleicht sogar noch Schadenanspruch macht,wozu er in vielen Fällen Veranlassung hat und auchberechtigt ist, z. B. wenn der Preis der Waare mitt-lerweile gestiegen ist, wenn er sie nach dem Musterschon anderweit verkauft hat rc. In den meistenFällen werden die Anerbietungen „ohne Verbind-lichkeit" gemacht, d. h. es steht dem Anbietenden frei,dem Andern die Waare, wenn derselbe einen Auf-trag darauf gibt, bei Empfang desselben zu dem ge-meldeten Preise zu geben oder nicht. Zuweilen jedochbietet man auch eine Waare für eine gewisse Zeit festan, oder wie man auch sagt, man stellt sie an, ge-wöhnlich nur bis Umgang der Post, oder auch ausetwas längere Zeit, oder die feste Anstellung be-schränkt sich auch nur auf eine bestimmte Quantitätder Waare. Dies Alles muß in dem Anerbietungs-briefe genau angegeben werden. — Geschäftsempseh-lungen, die man an Personen richtet, von denenman Aufträge zu erhalten, oder mit denen man eineneue Verbindung anzuknüpfen wünscht, werden inBezug anf den Ton verschieden abgefaßt, je nachdemdie Person ist, an die man schreibt. Bei einem ge-bildeten Kaufmann würden Selbstlob und besonderes
Herausstreichen seiner Dienste mehr schaden alsnützen; man wird denselben in der Regel nur zu Be-stellungen veranlassen, wenn man ihm wirkliche Vor-theile in Bezug aus Preise und Qualität der Waare,wohlfeilere oder schnellere Beziehung und dergl. an-bieten kann, und man muß sich daher nur daraufbeschränken, ihm Alles was darauf Bezug hat, aus-einander zu setzen. Schreibt man dagegen an kleineKrämer und an Privatpersonen, so kann man meistetwas mehr Worte machen, um seine Bedienung zurühmen und sich in ein vortheilhastes Licht zu setzen;doch muß man auch dabei aus den Grad der Bildungund der Einsicht des Adressaten Rücksicht nehmen. —Empfehlungsbriefe pflegt man solchezunennen,die man einem Dritten zur persönlichen Abgabe anden Adressaten übergibt und in welchen man denLetzteren bittet, dem Empsohlenen (dem Ueberbringer)Gefälligkeiten zu erzeigen, ihm mit Rath und Thatan die Hand zu gehen und dergl. Solche Briesegibt man häufig Personen mit, welche eine weiteReise nach Städten und Ländern machen, wo sienicht bekannt sind; man übergibt sie dem Empfoh-lenen gewöhnlich unversiegelt, und häufig accreditirtman den Letzteren zugleich bei dem Adressaten füreine bestimmte oder auch für eine unbeschränkteSumme (s. Accreditiv). Man schreibt in einemsolchen Briefe nichts weiter als die Empfehlung undwas unmittelbar darauf Bezug hat, erwähnt alsonichts von den Gefchästsverhältnissen, in denen manmit dem Adressaten steht. Die Empfehlungsbriefekönnen jedoch auch noch andere Zwecke haben, z. B.um dem Empsohlenen zur Erreichung einer beson-deren Absicht, die ihn nach eineni fremden Orte führt,durch Vermittelung eines dortigen Geschäftsfreundeszu verhelfen, um einen Commis, der sich um eineStelle bewirbt, zu empsehlen rc.
7) Anfragen. Erkundigungen und Ant-worten daraus. Der Kaufmann kommt oft inden Fall, über die Verhältnisse, den Charakter, dieZahlungsfähigkeit eines Auswärtigen, besonderswenn dieser Kredit von ihm haben will oder ihmschon schuldig ist, zuverlässige Auskunft zu wünschen.In diesem Fall wendet man sich gewöhnlich an einenGeschäftsfreund am Wohnorte der betreffenden Per-son, mit dem man schon näher bekannt ist und vondem man voraussetzen kann, daß er nicht allein eineaufrichtige, unparteiische Antwort geben wird, son-dern daß er auch mit dem was mau zu erfahrenwünscht, hinlänglich genau bekannt ist. Man mußsich dabei vorzüglich hüten, daß man nicht an einenFreund oder Verwandten Dessen kommt, über denmau anfragt, denn in diesein Fall kann man, beson-ders wenn über den Letzteren nichts Günstiges zuberichten ist, schwerlich eine unparteiische Auskunfterwarten, und es ist noch am besten, wenn der Be-fragte antwortet, daß er nichts sagen kann, damitman sich an einen Andern wenden kann. Oft machtman solche Anfragen in einem Privatbriefe, oderman schreibt sie aus einen Zettel, den man in einenGeschäftsbrief legt, oder man schreibt auch nur denNamen auf einen besonderen Zettel und bittet inlBriefe um Auskunft über ihn, ohne ihn dabei zunennen. Immer aber fügt man die Versicherunghinzu, daß man die Auskunft ohne Nachtheil für denBefragten benutzen werde. Bei der Beantwortungeiner solchen Anfrage beobachtet man die nämlich^Vorsicht, indem man besonders in dem Geschäftsbriefe an den Anfragenden, den wahrscheinlich str"Geschästspersonal in die Hände .bekommt, den Na-