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Erster Band.
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Briefwechsel

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Briefwechsel

Wen nicht nennt. Auch schützt man sich, wie wirWon früher erwähnten, durch den Zusatz: „ohneMeine Verbindlichkeit", „ohne mein Präjudiz", „be-nutzen Sie dies ohne meinen Nachtheil", oder etwassehnliches, vor jeder Garantie oder Verantwortlich-keit. — Anfragen wegen Waarenpreisen und dergl.,welche ebenfalls häufig vorkommen, bedürfen keinernäheren Erklärung.

8) Briese über Contocorrenten undRechnungsauszüge. Wie wir in dem Artikelüber Contocorrenten näher erwähnen werden,fertigen die Bankiers und zuweilen auch die Waaren-händler solche Auszüge zu gewissen Zeiten, gewöhu-iich am Schlüsse des Jahres, aus und senden sie andie Geschäftsfreunde, mit denen sie in lausenderRechnung stehen. In dem Briefe, mit welchemdieses geschieht, ersucht man den Adressaten, „denSaldo von — (man gibt denselben allemal an)gleichförmig vorzutragen." Der Empfänger desCvutocorrents vergleicht es nun so bald als möglichmit seinen Büchern fund meldet dann dem Absenderdesselben, ob er es richtig befunden hat oder nicht,gibt ihm im letzten Fall die Abweichungen an undfügt auch die etwa nöthigen Auseinandersetzungenhinzu. Wenn Beide über den Saldo überein-stimmen sconf orm sind), was jedoch zuweilen erstdurch das Wechseln mehrerer Briefe erreicht wird,schließt Jeder das Conto des Andern in seinen Bü-chern ab und trägt den Saldo vor. Die Correspon-denz darüber ist also ziemlich kurz und einfach, außerwenn sehr verwickelte Differenzen zu ordnen sind,oder wenn die Sache zu wirklichem Streite fuhrt.Im Waarenhandel ist die regelmäßige Versendungvon Contocorrenten nicht so allgemein gebräuchlich,doch kommt es oft vor, daß wenn beide Theile überden Saldo nicht einig sind, der Schuldner von demGläubiger einen Rechnungsauszug verlangt, oderdaß der eine Theil dem andern sogleich unverlangteinen Auszug der Rechnung schickt, damit Letzterersie ordnen oder ihm anzeigen kann, worin derFehler liegt.

9) Briefe über Schuldverhältnisse. Diesekommen in der Regel sehr häufig vor und besondershaben Handlungen, die mit zahlreicher auswärtigerKundschaft zu thun haben, gewöhnlich viel Erinne-rung s- und Mahnbriefe zuschreiben. SolcheHäuser lassen sich sogar zuweilen Mahnbriefe druckenMtd zwar in 2 oder 3 verschiedenen Graden vonRachdrücklichkeit, in denen nur der Name und derSaldo den man verlangt, ausgefüllt zu werden braucht,openn man Jemand ganz schonend an die Erfüllungseiner Verbindlichkeiten erinnern will, schreibt man>hm gewöhnlich nur, um sich zu seinen Aufträgen zuAch.fehlen, macht ihm Anerbietungen, sendet ihmHreisconrant rc., und bezieht sich nebenbei nur auf

ihm gemachten Sendungen, welche noch nicht be-fWtigt sind. Bleiben die Erinnerungen ohne Erfolg,w wiederholt man sie mehreremale mit immer stei-gendem Nachdruck, droht endlich mit gerichtlicher-skage »der sendet auch wohl an einen andern Ge-Mftsfreund am Wohnorte des Schuldners eine

uweisang auf diesen, mit der Bitte, sie einzuziehen.

Anweisung oder Tratte stellt man ge-wöhnlich bei Sicht zahlbar aus, schreibt aber demü »„fragten, dem Schuldner nöthigenfalls, am be-gegen Acceptation der Tratte, einige Frist zunllatten, Abschlags- oder Terminzahlungen vonAnzunehmen rc. Ist man endlich genöthigt, denl»umtgm Schuldner zu verklagen, so muß man sich

an einen Advokaten seines Wohnortes wenden unddemselben Vollmacht, sowie eine spezifieirte Rech-nung über seine Forderung einsenden. Um einenProzeß zu vermeiden, ersucht man den Advokatenauch wohl, den Schuldner erst privatim zur Zahlungaufzufordern, vielleicht durch Bewilligung von Ter-minen die Sache im Guten abzumachen rc. DieFälle können natürlich sehr verschieden sein und siewerden zuweilen verwickelt und die Correspondenzsehr weitläufig und unangenehm, wenn man es miteinem böswilligen, chikanösen oder zahlungsunfähigenSchuldner zu thun hat, der vielleicht Ausstellungenan der Waare macht, den richtigen Empfang der-selben leugnet rc., oder auch wohl, wie dies beikleinen Krämern nicht selten der Fall ist, keineordentlichen Bücher führt, die Rechnungen undBriefe nicht aufhebt rc. Bei allen diesen Correspon-denzen bleibe man, wenn sie auch oft sehr verdrüßlichsind, doch immer in den Grenzen der Ruhe undHöflichkeit, wobei man demohngeachtet, wenn es nö-thig ist, derb und nachdrücklich schreiben kann, auchmuß man den Ton der Briefe gewöhnlich nach derPerson und dem Bildungsgrade des Schuldners ein-richten, sowie danach, ob man ferner mit ihm sinVerbindung bleiben will oder nicht, ob er aus wirk-lichem Unvermögen oder nur aus bösem Willen nichtzahlt, ob er aus Irrthum oder aus Chikane etwasbestreitet rc.

10)Briefe über Streitsachen, Prozesse,Fallimente. Diese Angelegenheiten kommen inausgebreiteten Geschäften ebenfalls häufig vor underfordern oft eine weitläufige und langwierige Cor-respondenz. Die Fälle sind dabei sehr verschiedenund es lassen sich daher nur allgemeine Regeln dar-über geben. Im Allgemeinen wird man Prozesseimmer nach Möglichkeit zu vermeiden suchen, dennes geht darüber jedenfalls viel Zeit verloren, der Er-folg ist unsicher, selbst wenn man das größte Rechtauf seiner Seite hat, und in der Regel verursachensie, der Ausgang sei welcher er wolle, bedeutendeKosten. Man läßt sich daher auch meist lieber einenmäßigen Verlust gefallen, oder nimmt eine Waare,an welcher Ausstellungen gemacht werden, zurück,als daß man es zu einem Prozesse kommen läßt.Ist dieser jedoch nicht zu vermeiden, so übergibt mandie Sache einem Advokaten, den man über den Her-gang gehörig unterrichtet und ihm Vollmacht ein-sendet, worauf man ihm das Weitere überläßt. Inder Regel muß man demselben auch sogleich bei derUebertragung einen Geldvorschuß einsenden, undbesonders wenn er im Auslande wohnt, ist dies im-mer der Fall. Daß man in Briesen über Streit-sachen immer ruhig bleiben und Heftigkeit oder Be-leidigungen vermeiden muß, selbst wenn man dasRecht ganz auf seiner Seite hat und der andere Theildennoch diese Grenzen überschreitet, haben wir schonerwähnt. — Wird ein auswärtiger Schuldner in-solvent und bietet einen Accord an, so sucht mangewöhnlich so viel als möglich von ihm zu bekommenund ergibt sich endlich lieber in den Verlust, als daßman es zuni Concurs kommen läßt, bei dem jeden-falls sehr viel Zeit, oft mehrere Jahre, verloren gehtund am Ende, wegen der bedeutenden Kosten dochnoch weniger herauskommt, als belln Accord. Ostüberträgt man die Abmachung der einem

Geschäftsfreunde am Wohnorte des Schuldners oder! einem d «selbst wohnenden Advokaten.

! 11) Correspondenz mit Reisenden und

I Agenten. Einen Reisenden, welcher unterwegs,st