Buchhandel
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Buchhandel
Buchhandels geworden ist. Die Hauptgeschäfte wur-den auch hier früher aus den Messen betrieben, wodte meisten Buchhändler zusammen kamen, ihre Ver-lagsartikel gegen einander austauschten oder ihrenuruthmaßlichen Bedarf kauften. Dies ist jetzt nichtMehr der Fall und das Leipziger Meßgefchäft derBuchhändler besteht nur noch in den gegenseitigenAbrechnungen und Zahlungen während der Oster-messe. — Der Buchhandel beschäftigt sich mit derHerstellung und mit dem Verkaufe neuer Bücherund zerfällt daher in zwei Hauptzweige, die jedochlehr oft gleichzeitig nebeneinander betrieben werden:das Verlagsgeschäft und das Sortiments-Iefchäft. Der Verlagshändler oder Verleger kauftdie Manuscripte der Bücher von den Verfassern,"der er trägt ihnen die Bearbeitung eines Werks aufUnd schließt einen Berlagscontract mit dem Schrift-steller ab, in welchem das ihm für seine Arbeit zuWählende Honorar, sowie alle übrigen Bedingungender Herausgabe festgesetzt sind; dann läßt er dasBuch auf seine Kosten drucken. Dadurch erwirbt erZugleich das Verlagsrecht, das heißt, das imumfange der deutschen Bundesstaaten und auchMehrerer anderer Länder ihm ausschließlich zustehendeNecht, das Manuscript drucken zu lassen und zuberkaufen. Die Dauer dieses Rechts ist in den mei-sten Ländern verschieden; in den deutschen Bun-desstaaten ist sie aus den Zeitraum von 30 Jahren,vom Todestage des Verfassers an gerechnet, be-schränkt. In Folge desselben kann der Verlegerjeden Anderen, der ohne seine Erlaubniß ein vonihm verlegtes Werk durch den Druck vervielfältigtoder nachdruckt, gerichtlich verfolgen, die wider-rechtlich gedruckten Exemplare des Buchs confis-ciren lassen und Schadenersatz von dem Nachdruck»verlangen, worüber die Gesetze jedes Landes dienäheren Bestimmungen enthalten. Auch der Han-del mit widerrechtlich gedruckten Büchern, welcheebenfalls Nachdruck genannt werden, ist den Buch-händlern verboten. Bis zum Jahre 1848 bestandM Deutschland für alle neu erscheinenenden Bücherdie Censur, welche von einer eigenen Behörde aus-Zdübt wurde, der jedes unter 20 Bogen starke Buch^tweder im Manuscript oder in den schon gedrucktenBogen zur Durchsicht vorgelegt werden mußte, eheverkauft werden durfte, und die das Recht hatte,den Druck einzelner Stellen oder des ganzen Buchesverbieten. Bücher über 20 Bogen unterlagender Censur nicht, konnten aber bei gesetzwidrigemInhalte von der Behörde mit Beschlag belegt odereonfisejrt werden. In Folge der politischen Ereig-Msse des Jahres 1848 wurde die Censur zwar ab-schafft, dagegen aber Preßgesetze erlassen, durchwelche auf die Veröffentlichung von DruckschriftenMit gesetzwidrigem Inhalte, außer der Confiscationderselben, Strafen festgesetzt werden. Diese StrafenReffen zuerst den Verfasser des Buches; ist dieser"icht angegeben und will der Verleger ihn nicht nen-nen , so trifft Letzteren die Verantwortlichkeit. Ist^uch kein Verleger auf dem Buche genannt, so nimmtMe Behörde den Sortimentshändler in Anspruch,der das Buch verkauft hat, oder den Buchdrucker,dessen Name aus jeder Druckschrift angegeben sein— Zum Vertriebe seiner Verlagsartikelsstbient sich der Verleger vorzugsweise der Sor-Mmentsbuchhändler, denen er sie nach voll-Aveter Herstellung entweder unverlangt alsNeuigkeit — pro novitate — in einem oderMehreren Exemplaren zuschickt oder denen er das
Erscheinen derselben durch Zusendung einer ge-druckten Anzeige, Wahlzettel genannt, meldet,worauf der Sortimentshändler seinen muthmaßlichenBedarf davon in Commission oder ä condition ver-langt , das heißt, mit der Bedingung, die nicht ab-gesetzten Exemplare vor der nächsten Ostermesse demVerleger zurückzuschicken oder zu remittiren.Doch behält derselbe die Bücher auch zuweilen, wenner noch Aussicht auf den Absatz derselben zu habenglaubt, noch ein Jahr an sich oder er stellt sie zurDisposition, wozu jedoch in den meisten Fällendie besondere Erlaubniß des Verlegers nöthig ist.Dieser schreibt dann dem Sortiinentohändler dieBücher (Disponenda) die ihm derselbe als nochvorräthig angibt, einstweilen gut und trägt sie dannauf neue Rechnung wieder vor. In jeder LeipzigerOstermesse bezahlt dann der Sortimentshändler demVerleger entweder persönlich oder durch seinen Com-missionair (siehe weiter unten) den Betrag der Bücher,die er im Laufe des vergangenen Jahres abgesetzthat. Der Gewinn des L>onimentshändlers bestehtin dem Rabatt, den ihm der Verleger bewilligt undder gewöhnlich 33VZ oder 25 Procent vom Laden-preise oder Ordinairpreise beträgt. Zuweilengewährt der Verleger bei älteren Artikeln oder beiAbnahme von größeren Partien gegen baare Zah-lung dem Sortimeutshäudler auch einen höherenRabatt und häufig gibt er ihm bei Abnahme einergewissen Anzahl Exemplare aus feste Rechnung odergegen baareZahlung ein oder mehrere Freiexemplare.Der Rabatt, den der Sortimentshändler erhält, istjedoch nicht sein reiner Nutzen, sondern er muß davondie Transportkosten für die ihm zugesandten Büchervon Leipzig aus, sowie für die Zurücksendung der-selben nach diesem Platze tragen, und diese Kostenmachen für die Bücher, die er abgesetzt hat, meistetwas Bedeutendes aus, da er sehr häufig bei weitemden größten Theil der erhaltenen wieder zurückschickenmuß. Auch ist durch die Concurrenz unter denSor-timentshäudlern an den meisten, besonders an denvon Leipzig nicht zu weit entlegenen Orten die Ge-wohnheit entstanden, daß sie ihren Abnehmern undwenigstens denen, die sortdäuernd Bücher von ihnenkaufen, ebenfalls 10 bis 20 und zuweilen sogar nochmehr Procent Rabatt geben. — Der Sortiments-händler, der die Bücher meist in einem offenen Ge-schästslokal verkauft, muß sich bemühen, Käufer dafürzu finden, weshalb er sie seinen Kunden zur Anfichtsendet, auch wohl sie durch Colporteure in seinerStadt und Umgegend anbieten läßt; der Verlegeraber suckit den Absatz des Buches gewöhnlich .durchAnkündigungen in mehreren öffentlichen Blättern zubefördern. Sehr oft verlegt der Sortimeutshäudlerauch selbst Bücher und oft haben große Sortiments-handlungen auch bedeutenden Verlag. — Das Ver-lagsgeschäft ist in der Regel sehr lukrativ, wenn dieverlegten Bücher Absatz finden, und die Spekulationdes Verlegers ist daher darauf gerichtet, nur solcheBücher zu drucken, welche diesen Erfolg haben. Dasich dies aber nur in seltenen Fällen mit einiger Ge-wißheit vorausberechnen läßt, so kaun sich der Ver-leger auch trotz aller Umsicht und Erfahrung sehrleicht täuschen und er läuft daher immer eine großeGefahr, welche seinen Nutzen an einzelnen einschla-genden Verlagsartikeln oft nicht allein aufzehrt, son-dern nicht selten übertrifft. Ein Buch ist nämlichim Allgemeinen nur dann etwas werth, wennKäufer dazu vorhanden sind, und während jede andereWaare oder jedes andere Jndustrieerzeugniß stets
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