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Erster Band.
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Commission

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Como

dem andern schickt, für Rechnung des ersteren zu ver-kaufen; seltener für den Auftrag zur Besorgung einesandern Geschäfts. Derjenige, welcher den Auftraggiebt, heißt Committent, der Beauftragte C o m-w'ssionair; die Bergütung, welche der Letztere fürstme Bemühungen erhält oder berechnet, wird^vmmissionsgebühr oder Provision, zu-weilen auch nurCom mission genannt. Es giebtbesonders an den größeren Seeplätzen Kaufleute,welche sich ausschließlich mit dem Commissionsge-Ichast befassen und sowohl Waaren, die man ihnen inCommission sendet, verkaufen, als auch AufträgeMm Einkauf von Waaren auf ihrem Platze ausfüh-ren. Sie suchen im letzten Fall die Waare, die manvon ihnen verlangt, so billig als möglich einzukaufenund berechnen sie ihrem Committenten zu dem näm-nchen Preise, den sie dafür bezahlt haben (wenigstenswll dies geschehen), bringen ihm aber die sämmtlichenausgaben, die ihnen durch Ausführung des Auftrags"'wachsen sind, und außerdem ihre Provision oder^oinmissionsgebühr in Rechnung. Eigenes Waaren-wger halten sie eigentlich nicht, doch müssen sie es°it thun, um ihren Geschäftsfreunden feste Anerbie-tungen von Waaren machen zu können, wozu sichwe Commissionaire in Folge der Concurrenss jetztbequemen müssen. Ein Auftrag, den man ihnen"theilt, wird dann ebenso von ihnen ausgeführt und7 "echnet, wie bei einem wirklichen Commissionsge-'waft. Trotz der Spesen, welche der Cvmmissivnairuns die eingekauften Waaren berechnet, steht sich der^ommiltent bei ihm doch immer besser, als bei derBeziehung von eincmWaarenhändler, weil derCom-fUlssionair unparteiisch das Beste und Wohlfeilste fürwn zu kaufen sucht, während es im Interesse desWaarenhändlers liegt, nur seine eigene Waare zuVerkaufen. Bei schriftlicher Ertheilung einer Com-mission oder eines Auftrags zum Einkauf und zurAbseudung einer Waare, muß man dem Commissio-uair genau angeben, was man von ihm verlangtund wie der Auftrag ausgeführt werden soll, damitderselbe über nichts im Zweifel ist und Alles nachoein Wunsche des Auftraggebers besorgen kann.-Uran muß ihm daher sowohl die Quantität, dieman vonPer Waare verlangt, als auch die Qualitätdas"! ^' e ® orte derselben, sowie den Preis, den manu'ur zahlen will, angeben, wenn man ihm nicht dieuoglichst billige Berechnung des letzteren überläßt;b» 9 ri.^ e k" Verpackung, die Art und die Zeit..Qskosendung und in den meisten Fällen auch wannuv welche Weise mau die Zahlung oderr. PUng dafür leisten will. Ertheilt man einem Rei-der m mündlich eine Commission, so ist es, wennane Instand nicht ganz unbedeutend ist, immers-,wenn man Alles niederschreibt, was man mitUn! ^"ubredet hat und es ihn wohl auch durch seineej "^schrift bestätigen läßt, wozu man gewöhnlich(S "londeres Nebenbuch, Bestellungsbuch oder^.wmissionsbuch genannt, führt. — Schicktntifr jemandem eine Waare zum Verkauf in Com-ihm Consignation, so schreibt man

der ar ufalls entweder den Preis vor, zu welchemsie , erkauf geschehen soll, oder man überläßt es ihm,möglichst hohen Preise zu verkaufen, oderund treibt ihm auch wohl vor, sie unverzüglichsek-, ^ ledem Preise (ä tont prix) ins Geld zuihm"' keiftet der Cvmmissionair auch auf dieHätt.^gesandte Waare einen Vorschuß von derind° E °k>er auch noch mehr des Betrags derselben,kM er langsichtige Wechsel (auf 2 oder 3 Atonale

Zeit), die der Absender auf ihn ausstellt, acceptirt,und diese Geschäfte nennt man dann Anticipa-tions- oder auch Remboursgeschäste. Wennder Commissionair die ganze erhaltene Waare ver-kauft hat, überschickt er dem Committenten eine Ver-kaufrechnung darüber, zieht von dem Betrage der-kauften Waare die sämmtlichen Transportkosten,Zölle, Lagergeld. Courtage rc., die er ausgelegt hat,sowie seine Commission oder Provision ab, undwenn er die Waare mit Bewilligung des Absendersaus Zeit verkauft hat, wobei er aber die Gefahr desKreditgebens auf sich nimmt, berechnet er dafür auch| Delcred ere ({. b.). Zugleich zeigt er dem Com-mittenten auch gewöhnlich an, an welchem Tage er! über den Nettobetrag der Verkaussrechnung (auch! not provennodernot produitgenannt) bei ihmj verfügen kann, wenn er ihm nicht vielleicht sogleich Ri-I messen dafür einsendet. Die Höhe derCommissions-i gebühr und des Delcredere ist nach den Umständen* und auch nach denUianzen des Platzes verschieden. —, Eine andere Art des Commissionsgeschäfts ist die,! wenn man Jemandem ein Produkt oder ein Fabri-kat, das man erzeugt hat, zum sorlwährenden Ver-kauf im Einzelnen oder zuweilen auch im Ganze»,zusendet und ein beständiges Lager von der Waare(Commissionslager) bei ihm unterhält. DieProvision, welche der Commissionair in diesem Falleerhält, ist gewöhnlich größer als bei den eben er-wähnten Arten und beträgt 10,20,25 % und mehr,je nachdem der Artikel ins Geld läuft und der Pro-ducent oder Bersertiger daran gewinnt. Lei einemsolchen Geschäft muß der Commissivnair gewöhnlichseinem Committenten ein- oder mehreremale jähr-lich zu einer bestimmten Zeit ein Verzeichuiß desvorhandenen Borraths von dem Commissionsartikelund einen Rechnungsabschluß übersenden, auch ihmden Saldo bezahlen rc. — Tit. III. des allgemei-nen deutschen Handelsgesetzbuches enthältunter Art. 330—78 die das Commissionsgeschäft be-treffenden Bestimmungen. — Ueber das Commis-sionsgeschäst der Buchhändler s. B uch h aud el.

Commissivnsbrief, s. Kaperei.

Commissionsbuch, Bestellungsbuch, s.Buchhaltung.

Commissionsconto, s. Buchhaltung.

Commissionshandel, s. Handel.

Commissionswaarenbuch. Dieses Buch wirdgeführt, wenn Jemand Waaren zum Verkauf fürfremde Rechnung erhalten hat. Der Beauftragte(Consignatars trägt die ihm consignirte Waare spe-cificirt, d. h. nach Zeichen, Nummern, Stückzahl,Gewicht, Gegenstand, Preis, auf die linke Seite desBuches ein , z. B.:

Eingang. Ausgang.

Thee in Commission von C. G. in K.und setzt seine Spesenanslagen, Lagermiethe, Zinsen,Commission, Delcredere rc. darunter. Dagegenwerden auf die rechte Seite, unter Ausgang die ge-machten Verkäufe, unter Anführung der Verfall-zeiten , gebracht, wodurch mau den Reinertrag desGeschäftes erfährt.

Commissivnsrimesse,» , Wechsel

Commissionstratte, ( ^ >

Committent, s. C o m m i s s i o n.

Committiren heißt einen Auftrag oder eine Com-mission ertheilen, bestellen.

Como, Stadt im mailändischen, an der südlichenSpitze des Comersees, mit reizender, an Oel undWein fruchtbarer Umgegend, durch Eisenbahn mit