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Erster Band.
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Cots

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Lours

letzt wenigstens unter diesem Namen nicht mehr1)ot - Im Hannöverschen verfertigte man dergleichenauch von baumwollenem und wollenem Garn.

Cots, s. Bettdecken.

Cottbuser Tuche, s. Tuch.

Cotton Oil heisst das Oel, welches in Amerikaaus dem Damen der Baumwollenstaude gepreßtwird.

Mouches, ein rother Burgunderwein vierter undfünfter Klasse, der bei dem gleichnamigen Flecken imDepartement Saone und Loire gewonnen wird.

Coudolet, ein rother Lauguedocwein zweiter«Masse.

Cvulant heißt leicht, geläufig, und in der kauf-männischen Sprache sagt man es von Jemandem,wit dem sich gut umgehen, leickt und angenehm Ge-IchMke machen läßt.

Couleur, s. Schmälte.

Coulissiers ncnut man an der Pariser Börsetie Spekulanten, welche nur Lieserungsgeschäfte inyonds machen, und man sagt: sie spekuliren in derCoulisse. S. auch Paris.

C°untrepaues,s. Bettdecken.

Coupe (Sack), ehemaliges Getreidemaß in denKantonen Gens und Frciburg.

.Coupons oder^ Abschnitte nennt man im"Nieuhandcl die Dtücke, in welche zuweilen einestanze Webe zerschnitten und so appretirt und in denHandel gebracht wird; ferner die Abschnitte desUebermaßes von den Batiststücken (s. Batist), undÜberhaupt jedes abgeschnittene oder auch getheilteStück eines Gewebes. Auch giebt es unter diesemNamen eine Art feiner weißer und bunter Bettzwil-liche, die namentlich in Belgien verfertigt und inStücken von 8 brabantcr Ellen Länge und l'/r — 2Elle» Breite, die sogleich zu einem Bett Passen, ver-kauft werden. Eine schmälere Sorte zu Kopfkissenist 10 Ellen lang und 1 Elle breit.

Coupons, Zinscoupons oder Zinsleistenuennt man die Bescheinigung über die Zinsen derStaatspapiere und Actien, gegen welche diese demInhaber an dem Termine aus welchen sie lautenund von der daraus angegebenen Kasse ausgezahlt|~ et ~! en - Jedem Staalspapiere und jeder Actie,welche regelmäßig verzinst werden, ist entweder aus.tr zweiten Hälfte des Bogens oder auch aus einem

elenderen Bogen eine Anzahl Coupons beigefügt,

, ?bou jeder an einem bestiinmten Zinse,lterinineWlbar ist und auf den an diesem Termine fälligentoKt. ^ etra 9 lautet. Bon diesem Tage an und ge-h jbulich auch schon einige Wochen früher, werden steStaatspapieren entweder von einer bestimm-.p ^^laatökasse oder auch von jeder öffentlichen Kasse!5 ),, .?ubez, hei den Actien von der Hauptkasse der 't ' te n e nbcit Gesellschaft oder von einem oder mehre-c>",bamit beanstragten Bankierhäusern rc. an jedenaittf et ausgezahlt. In der Regel geschieht diesgü, 0011 uudcren Bankiers gegen eine kleine Ber-h^^ug.vder auch pari. und die Coupons kommen iboK wie eine Art Papiergeld in Cirkulation. Die \

tyab' 11 ^ tetl Namen daher, weil der Inhaber desx.wErs an jedem ZinStermine den betreffendenkie w "lischneidet. Zu jeder Obligation oder Ac-# 1 « t • gewöhnlich nur so viel Coupons gegeben,da« einem halben Bogen Platz haben, und wennM^.^stpier nach Ablauf derselben noch gültig (nochKots elI !8 eIii ft rc.) ist, so wird von der betreffenden^ " e . ein neuer Bogen mit Coupons ausgegeben.

«Mit dieser von dem Besitzer des Papiers einge-

fordert werden kann, ist in der Regel über die Cou-pons ein anderer Streifen, Talon genannt, ge-druckt, auf welchem die Stummer des Papiers zu demer gehört, angegeben und zugleich versprochen ist, daßgegen Einlieferung desselben seiner Zeit ein neuerCouponbogen verabfolgt wird. Manche Papieremüssen jedoch in Statur« bei der betreffenden Kassevorgezeigt werden, wenn man neue Coupons dazuhaben will, wie z. B. die preußischen Staatsschuld-scheine; gewöhnlich beiorge» dies die Bankiers gegeneine kleine Provision. Stach einer gewissen Zeit,nach 2, 8, 4 Jahren rc. verjähren die Coupons undwerden dann nicht mehr eingelöst, was gewöhnlichebenfalls aus denselben bemerkt ist. Wenn manDtaalSpapiere oder Actien kaust, muß man immernachsehen, ob auch die Coupons vom nächsten Zin-sentermine an dabei sind, widrigenfalls muß derVerkäufer den Betrag der fehlenden vergüten. Zu-weilen ist, wenn der Verkauf kurz vor demZinseutcr-mine geschieht, der aus denselben lautende Couponschon abgeschnitten; dann zieht der Käufer die Zin-sen vom Tage des Verkaufs bis zum Zinsentermineab, während er ste im entgegengesetzten Falle vomvorigen Zinsenteriüine an bis zum Tage des Verkaufsdem Verkäufer vergüten muß. Auch hat man dar-auf zu sehen, daß inan die richtigen Coupons, mitder nämlichen Nummer und Litlera, welche das Pa-pier hat, dazu erhält, da eine Verwechselung zuweilenWeitläufigkeiten verursacht.

Courant (Beiwort-, von Waaren, heißt gang-bar, was Absatz findet; daher: incourant, un-gangbar. >

Courant (Hauptwort, nennt man in den meistendeutschen Ländern dasjenige Silbergeld, welches nachdem in dem betreffenden Staate eingeführten Münz-füße ausgeprägt ist und das also das Hauptcirkula-tionsmittel daselbst bildet, zum Unterschiede von dergeringer ausgeprägten Scheidemünze, sowie von denGoldmünzen und dem Papiergelde, obgleich letzteresin der Regel auch auf Courant lauter. GrobCour ant nennt man die größeren Courantmün-zen, wie Thaler, Gulden rc. In Hamburg ist dasCourant dem nur eingebildeten Bankgelde entgegen-gesetzt und bildet zugleich die Währung, nach welcherim einzelnen Verkehr gerechnet wird.

Courbarikharz, s. Animegummi.

Cours oder CurS heißt eigentlich der Laus, z. B.der Cours eines Dchiffes, der Weg, die Reise dessel-ben; ferner der Umlauf, z. B. iu oder außer Courssetzen, daher coursiren, umlaufen, iu Umlaufsein. Hauptsächlich wird da« Wort aber in demSinne gebraucht, nach welchem es den Preis derjeni-gen Gegenstände bedeutet, mit denen ein Bankierhandelt, also der Wechsel, Staalspapiere, Actien, derMUnzsorten und der edlen Metalle in Barren. Dasie, wie die Preise der Waaren, fortwährendenSchwankungen und Veränderungen unterworfensind, so wird der Dtand derselben von Zeit zu Zeitdurch Courszettel, welche die Bankiers druckenlassen und auch an ihre Geschäftsfreunde versenden,sowie auch gewöhnlich durch die Lffenllicheu Platter,bekannt gemacht. Sie bestinnneu sich durch denGang der Geschiffte, durch die Nachfrage oder dasAngebot der betreffenden Papier- oder Geldsorteund dann für jeden einzelnen Platz durch die Courseauf anderen Wechselplätzen; zur definitiven Fest-setzung derselben aber kommen gewöhnlich die be-eidigten Wechselmaklcr oder Courtiers, zuweilenauch einige Bankiers an einigen bestimmten Tagen der