Cours
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Courtage
Woche (Courstagen) auf der Börse zusammenund redigiren den an diesem Tage zu druckendenund auszugebenden Courszettel. Diese officiei-len Courszettel haben in streitigen Fällen von Ge-richt Beweiskraft; oft lassen aber die Bankiers zuihrem eigenen Gebrauch, zuweilen auch an anderenals den festgesetzten Courstagen, besondere Cours-zettel drucken, deren Course zwar mit jenen im We-sentlichen übereinstimmen, die aber zuweilen nochmit Notizen über den Gang des Geschäfts k. ver-sehen sind, oder auf denen auch die Course andererPapiere, welche die ersteren nicht erwähnen, ange-geben sind. — Auf den meisten Courszetteln sind dieCourse unter zwei verschiedene Rubriken notirt, vondenen die eine mit Gesucht, Geld (abgek. G.) oderArgent (abget. A.), die andere mit Angeboten,Briefe (Br.), Papier (P.) oder Lettres (L.)überschrieben ist. Die in der ersten'Rubrik stehen-den Course bedeuten, daß das betreffende Papieroder die Geldsvne dazu gesucht war, d. h. daßmehr Käufer als Berkäuser dazu vorhanden waren;die in der andern stehenden bedeuten, daß das Pa-pier rc. dazu angeboten war, oder daß mehr Ver-käufer als Käufer dazu vorhanden waren. Planmuß daher in der Regel annehmen, daß ein Papieroder eine Geldsorte zu dem in der ersten Rubrik ste-henden Course nicht geläufig zu haben ist, sonderndaß man meist eine Kleinigkeit (>/s oder 1 / i %) mehrdafür zahlen muß, wenn man es kaufen will, daß esaber leicht dazu zu verkaufen ist. Dagegen ist einPapier rc., dessen Conrs in der mit Ang. oder l!r.überschriebeneu Rubrik steht, gewöhnlich nicht dazuzu verkaufen, sondern nur zu einem etwa« niedrige-ren Course, aber es ist geläufig dafür zu haben.Zuweilen haben die Conrszettel auch noch eine dritteRubrik, welche mit Gern. (Gemacht) überschrieben istund welche die Course enthält, zu denen wirklicheGeschäfte abgeschlossen worden sind; diese Coursewürden , wenn in alle 3 Rubriken der Cours einesund desselben Papieres notirt wäre, was jedoch ge-wöhnlich nicht der Fall ist, in der Regel ohngesährin der Mitte zwischen denen der beiden'anderen Ru-briken stehen. — Um einen Cvurszettel zu verstehen,muß man hauptsächlich wissen, welches die sesteund welches die veränderliche Valuta ist. Sowie nämlich der Preis einer Waare sich, wenigstensbei weitem in den meisten Fällen, in Gelde, füreine bestimmte und unveränderliche Quantitätversteht, so giebt es auch bei jedem Course zwei sol-cher Größen, von denen die eine (der Preis) sich ver-ändert, während die andre die unveränderliche, fest-gesetzteOuantität repräsentirt, für welche jener Preisbezahlt wird. Die erstere nennt man die verän-derliche, die zweite die seste Valuta, und meistist nur die erstere, selten auch die letztere aus einemCourszettel angegeben. Am natürlichsten und ver-nünftigsten ist es nun zwar, daß die veränderlicheValuta in der Währung des eigenen Platzes ange-geben ist; dies ist aber nicht immer der Fall undmehrere Course auf manchen Wechselplätzen verstehensich in der Währung des fremden Platzes. Mansagt im ersten Falle: die feste Valuta ist im Aus-lande, im letzten: sie ist im Jnlande. Ein Beispielwird dies deutlicher machen. Aus dem Berliner undLeipziger Courszettel steht der Cours für Wechselauf Hamburg 150 mehr oder weniger, was bedeutet,daß 300 Alk. Hamburger Banco (die feste Valuta,die also hier im Auslande ist) 150 Thlr. m. o. w.kosten. Auf dem Hamburger Courszettel aber ist der
Wechselcours auf Berlin und Leipzig ebenfalls zu150 m. o. w. notirt und dies versteht sich auch für300 Mk Banco, als die feste Valuta, die also hier imInlands ist. Es ist in dieser Beziehung besonderszu bemerken, daß ein Cours, dessen feste Valuta imAuslande ist, um so höher oder theurer, je höherdie angegebene Courszahl ist und umgekehrt; ist da-gegen die seste Valuta im Jnlande, so ist er um sohöher, je niedriger die Courszahl ist.*) — Aufvielen Courszettelu sind ferner mehrere Course derWechsel für einen und denselben auswärtigen Platzangegeben, nämlich einer für kurze Sicht oderkurzsichtige Wechsel, die nicht länger als höchstens 14Tage zu laufen haben, und ein andrer für langeSicht oder für solche Wechsel, die erst nach 2 oder 3Monaten verfallen. Der Cours der letzteren ist na-türlich immer niedriger (wohlfeiler) als der der ersteren,und zwar um soviel, als der auf dem Platze ebenbestehende jährliche Discont, auf die Courszahl be-rechnet, ausmacht. Auf manchem Courszettel, na-mentlich dem Frankfurter, sind die Course jedoch nurfür kurze Sicht notirt und bei jedem angegeben, wieviel Proceut jährlicher Discont für langsichtigeWechsel davon abzurechnen ist. — Eigentlich existirtzwischen je zwei Wechselplätzen oder Ländern immerein bestimmter und unveränderlicher Cours, denmau den Grundcours nennen kann und der sichaus den Prägüngsverhältnissen der Haupt- oderCourantmünze jedes der beiden Länder ergiebt-Z. B. in Preußen sind 30Thaler aus dem deutschenMllnzpfund seines Silbers geprägt, in Frankreichaber enthalten 11274 Franken ein solches Pfund s-Silbers. Da nun in Berlin (und auch in Leipzig)der Pariser Wechselcours für 300 Franken notirtwird, so ist der Grundcours zwischen beiden Plätzendiejenige Zahl, welche angiebt, wieviel Thaler des30 Thalerfußes nach obigem Verhältnisse mit 300Franken gleichen Werth haben, und man findet ihndurch folgende Berechnung:
112-/4 Frk.: 30 Thlr. = 300 Frk. : XX = 80,i78 Thlr.
Die wirklichen Course weichen jedoch von diesenGrundcoursen immer etwas in mehr oder wenigerab, was von den oben schon angedeuteten Umständenabhängt; sie können sich jedoch eigentlich nicht vieldavon entfernen, indem man außerdem die Zahlun-gen anstatt durch Wechsel in baarem Gelde leistenwürde. Indessen bedient man sich der ersteren we-gen ihrer größeren Bequemlichkeit in der Regel dochnoch, wenn auch der Cours um mehr als das Geld-porto von dem Grundcourse abweicht, (Man seheauch den Artikel Rechenkunst, kaufmännische,unter Münzrechnung, Wechselrechnung,Staatspapier- und Actienrechnung.)
Courszettel, s. den vorstehenden Artikel.
Courtage, Sensarie oder Maklergebührist die Vergütung, welche ein Makler, Sensal oderCourtier für den Abschluß eines Geschäfts erhält-Meist erhält er sie vom Käufer und auch vom Ver-käufer, zuweilen jedoch auch nur von dem einen oder .dem andern. Darüber, sowie über die Höhe der .Courtage bestimmen die Usanzen der verschiedenen jHandelsplätze. Für Wechsel- und Staatspapier- sgeschäfte beträgt sie in Deutschland am häufigsten. 1»
*) (SS findet sich i» diesen, Werke bei jedem Wechsclplatzeangegeben, für was die auf demselben notirlen Courie z»verstehen find.