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Erster Band.
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Frankfurt

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Frankfurt

regelmäßig und enge, die Häuser im Innern derStadt zuin Theil sehr alt, dagegen außerhalb derPromenaden, welche aus den früheren Festungs-werken angelegt worden, zeichnen sich die Häuserdurch Schönheit aus und sind mit Garten umgeben;das Frankfurt gehörige Bornheim und die kurhessischeNachbarstadt Bockenheim sind durch Häuser undGärten niit Frankfurt verbunden. Die Stadt hateine Anzabl öffentliche Plätze und interessante, zumTheil geschichtlich denkwürdigeGebäude und Kirchen,unter denen der Römer (Rathhaus, früher einerFamilie v. Römer gehörend), Münze, Stadtbiblio-thek, Göthes Geburtshaus, Börnes Geburtshausin der Judengasse, das Palais deS Fürsten vonThuru und Taxis (Bnudespalast), den Dom (im14. und 15. Jahrhundert erbaut), die Leonhards-kirche, Liebfrauenkirche, die Paulskirche (Sitzungendes deutschen Parlaments 1848 und 1849), 2 Sy-nagogen. Eine Anzahl Gesellschasten besördernKunst und Wissenschaften, so die Scnkenbcrg-Stif-tung (naturforschende Gesellschaft), der physikalischeund geographische Verein, die polytechnische Ge-sellschaft mit der Gewerbeschule, Handelsschule unddie Akademie für Handel und Gewerbe, das Stä-delsche Kunstinstitut u. m. a. Es gibt in der Stadt12 öffentliche Schulen, darunter das Gymnasium,außerdem eineMenge von Privatunterrichtsanstalten.Frankfurt hat eine Börse und eine Handelskammer;das Syndikat der Wcchselmäkler veröffentlicht dieamtlichen Courszettel für Werthpapiere und Wechsel.Außer den großen Bankhäusern (Rothschild, Beth-manu, Erlanger u. v. a.) gibt es hier die Frank-surtcr Bank, die Hypothekenbank und verschiedeneVersicherungsanstalten (Providentia, deutscher Phö-nix , Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft,Frankfurter Rückversicherungsgesellschaft u. a.). Esmünden hier 7 Eisenbahnen: die Main-Weserbahn,Taunusbahn, Main-Ncckar-Bahn, hessische Lud-wigsbahn, Offenbacher Bahn, Hanauer Bahn undHomburger Bahn. Die Fabrikiudustrie ist nicht be-deutend ,' da die früheren Zunftverhältnisse derselbensehr ungünstig waren und die Fabrikanten meist indem benachbarten Offenbach eine Stätte fanden; esgibt jedoch Tabaksfabriken, Nietallgießereien, Hut-fabriken , Gold - und Silbersabriken, Teppichwebe-reien, Tapetenfabriken; bedeutend dagegen ist derHandel mit Leder, Wein, Colonialwaaren und Lan-desprodnkten, das Commissions- und Speditions-geschäft, vor allem aber da« Bankgeschäft. — Am6. Fchrnar 1836 trat Frankfurt dem deutschen Zoll-verein bei und hat auf den General-Zollkonferenzcnmit Nassau znsaminen einen Bevollmächtigten. ZurErleichterung des Handels sind Meß-Couten, laufendeConten und Theilnngsniederlagen eingerichtet undeine Anzahl lästiger Accisseerhebuugen ist in Wegsallgekommen. Im Jahre 1836 wurden auf den: hiesigenZollamte 45,000 Centuer Waaren versteuert, 1860227,500, von 1836 bis Ende 1860 überhaupt3,945,000 Ccntner. Die jährliche Einfuhr von Weinund Most belauft sich auf etwa 100,000 Centner(1859: 98,600; 1860: 95,400), die Ausfuhr aufetwa70,000Centner(1859: 73,700; 1860:68,800),die für zollvereinsländische Rechnung erhobenen Ab-gaben betrugen jährlich über iy 2 Millionen Gulden,der jährliche Antheil Frankfurts an den Einnahmendes Zollvereins überhaupt 300,000 Gulden.

Rechnungsart und Zahlwerth. Die nun-mehrige und neueste Frankfurter Währung besteht inder süddeutschen Wahrung oder dem 52%

Guldenfuß (52% Fl. — 1 Zollpfund f. Silber),1 Gulden L 60 Kreuzer ä 4 Heller — 85,?,4Neukr. im 45 Fl. Fuß = 17, U3 Sgr. im 30 Thalerfuß.Vor der MUnzconvention von 1857 galt hier wie nnganzen südwestlichen Deutschland, der im August1837 abgeschlossenen Münzconvention gemäß, dersüd-deutsche Münzfuß oder 24% Guldensuß,1 deutsche Vereinsmark (233,fr. Gramms fei»Silber zu 24% Fl. gerechnet, 1 Gulden zu 60 Kreu-zer ä 4 Heller in dem gesetzlichen Werth von 48 kr-6 , 9,8 Pfg- im Conv. 20 Guldenfuß (5 Fl. im 20 flFuß = 6 Fl. südd. Währung oder 24 Fl. Fuß) ---1 1Silbgr. I 5 /? Pfennig im 14 Thalerfuß. — Bon denGulden des 24% Guldensußes gingen 52,gg???,, Stückauf das deutsche Münz- oder Zollpfund. Die neueWährung ist somit nur wenig geringer als die vorige.

Münzen. 1) In Golde: Kronen und halbeKronen wie Baiern. Goldmünzen zu lOGulden derFrankfurter Bank, die aber nur eine Art Präscnzgeldbilden. — 2) In Silber: Seit 1837: 3'/-, 2 undV 2 Guldenstücke; Vereinsthaler zu 1% Gulden ==1 Thlr. preuß. Crt. — 1% Fl. österr. Scheidemünze:6, 3 und 1 Krcuzerstück. — In Kupfer: % Kreu-zer oder Heller.

Papiergeld. Die früheren sogen. Rechnei-scheine sind zurückgezogen worden. Die Noten derFrankfurter Bank dürfen nicht in Stücken unter5 fl. sein. Es circuliren Abschnitte von fl. 5,10, 50,100 und 500. Die Summe der sämmtlich ausge-gebenen Noten darf bis zur doppelten Höhe des ein-gezahlten Grundkapitals steigen, so lange nicht mehrals 10 Millionen dieses eingezahlt sind. Die Ciu-lösbarkeit der Noten ist absolut, und es muß derGegenwerth ihres Gesanimtbetrags stets zu % inbaarem Geld oder Silberbarren und für % in Wech-seln und Werthpapieren oder Goldbarren vorhau-deiysein.

Staatspapiere. 3% Obligationen in Ab-schnitten zu 100, 300, 500 und '1000 Fl. auf denInhaber lautend. Zinszahlung jährlich am 31. De-cember gegen Coupons. — 3%% Obligationen istStücken zu 100, 150, 300, 500 und 1000 Fl. ausden Inhaber lautend. Zinszahlung jährlich, theilsam 1. April, theils am 1. October.

Wechselpreise. Man notirt hier die Coursefür kurze Sicht (8 Tage), mit Beisetzung des Dis-contofußes, auf den verschiedenen Plätzen, zu welchen'die längeren Sichten berechnet werden, wie folgt:

A m st e r d a m für 100 Fl. niederl. Tour.

A u g s b u r g für 100 Fl. südd. Währung.

Berlin und Köln für 60 Thlr. des 30 Thaler-fußes. ,.

Bremen für 50Thlr. Gold (Lonisd'or 4 5 Thlr)'

H a m b u r g für IM Mark Banco.

Leipzig für 60 Thlr. des 30Thalerfußes.

London für 1 Psd. Sterling.

Paris, Lyon, Antwerpen rc. für 2t*’Franken.

Wien und Trieft für 100 Fl. Bankvaluta-

Mailand für 200 ital. Lire (Franken). , _

Außerdem ist aus jedem Courszettel der b>eMDiscont angegeben. Die Course der Geldsorte'werden pr. Stück und außerdem die Preise deMünzpfundes feines Gold und feines Silber nom -Alle auf dem Platze zu zahlenden Wechsel könnenur eingelöst werden mit den im Münzvertrage vo1857 benannten groben Münzsorten, d. h- nnt j,und %Guldenstücken, Kronenthalern 4 2Fl. 42« ;'Vereinsthaler zu l s / 4 Fl., % Thlr.-Stücke zu 35