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tritt/ halbe Tage lang die Töchter des Hauses auf Spazier-gänger« anzuvertrauen/ würde bei uns ohne Zweifel für einschwer zu sühnendes Vergehen gegen Anstand und gute Sittegelten und in einem Orte von der Kleinheit DoverS aufMonate reichlichen Stoff für Stadtgeschwätz und Fraubascn-Unterhaltung bilden. Ich kann nicht umhin/ bei diesemAnlaß einige Bemerkungen über den Verkehr zwischen Unver-heiratheten beiderlei Geschlechtes/ wie ich denselben in Eng-land zu beobachten Gelegenheit hatte/ beizubringen ; da/ wiemir scheint/ in diesem Verhältniß mehr als in irgend einemandern ein zuverläßiger Maßstab für die Beurtheilung desgesellig sittlichen KarakterS eines Volkes gegeben ist.
In mehreren Ländern Europa'S unterwirft die Sittedas unverheirathete Frauenzimmer einer großen Beschrän-kung hinsichtlich des Umganges mit Männern. Hier werdendie Mädchen bis zu ihrer Verehelichung in Klöster einge-schlossen/ dort zwar in Gesellschaft gebracht/ aber von Müt-tern und Muhmen überwacht und am straff gehaltenenGängelband der Vormundschaft geführt. Ja in einem Lande/das sich auf seinen geselligen Karakter nicht wenig zu Gutethut und als Muster und Vorbild guter Sitte angesehen seinwill/ läßt man selbst den Bräutigam mit seiner Braut nichteinen Augenblick allein und hält z. B. einen zeugelosen Spazier-gang von Verlobten für höchst unschicklich. Nicht so in Eng-land; hier herrscht zwischen den Unvcrheirathrten beiderleiGeschlechtes eine Freiheit deö VerkehrS/ wie wohl nirgendssonst. ES ist wahr/ man zeigt Vorsicht bei der Aufnahmejunger Männer in einen Familienkreis/ der weibliche Mit-glieder zählt; ist aber einmal der Eintritt gewährt/ dannwird jenen ein großes Vertrauen geschenkt; man rechnet