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Zweiter Band.
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Quetelet, über den Menschen.

geklagten, denen sie allem zum Vortheile gereichen kann; denn indiesem Falle wurden offenbar zu viele Schuldige ungestraft bleiben,und der menschlichen Gesellschaft zurückgegeben werden, deren Ord-nung sie gestört haben, und auch ferner wieder störe» würden.

Diese beiden Extreme müssen daher vermieden werden, und manmuß entweder die Anzahl der Richter vermindern, wenn man eine derTotalität nahe kommende Zahl alö diejenige Majorität aufstellt, diealö Basis der Verurtheilung dienen soll, oder nian muß, bei einer,in anderen Beziehungen immer wiinschenöwerthen größeren Anzahl vonRichtern, auch die Majorität der Stimmen, die zur Verurtheilungerfordert werden, so überwiegend alö möglich machen.

Wenn in einem Tribunale von 100 Richtern 51 Stimmenfür die Verurtheilung und 49 für die Lovsprcchung des Beklagtensind, so ist offenbar die Wahrscheinlichkeit, daß der Angeklagte schul-dig sey, sehr nahe eben so groß, alö die, daß er unschuldig ist. Sindaber alle 100 Stimmen, oder auch nur alle bis auf eine oder einigewenige, für die Verurtheilung, so ist die Wahrscheinlichkeit der Schulddeö Angeklagten, also auch die Wahrscheinlichkeit, daß seine Verur-theilung gerecht sey, die für dieses Tribunal nahe größtmögliche.Setzt man die absolute Wahrheit eines ganz gerechten Urtheils gleich derEinheit, so wird man, in dem letzten Falle, das gefällte Urtheil durcheine Zahl ausdrücken können, die der Einheit sehr nahe kömmt, undnur durch einen sehr kleinen Bruch von ihr verschieden ist. In jenemersten Falle aber, wo beinahe eben so viele Richter für als gegen dieSchuld deS Angeklagten gesprochen haben, wird man die Wahrschein-lichkeit, daß das auf diese nahe gleiche Stimmenmehrheit gegründeteUrtheil das wahre ist, nur durch den Bruch bezeichnen können, danahe eben so viel für, als wider dieses Urtheil spricht. Wenn nureine kleinere Zahl von Stimmen, als die Hälfte des Ganzen, für dieVerurtheilung entscheidet, so wird die Wahrscheinlichkeit der Gerech-tigkeit deö Urtheils noch kleiner als '/z seyn u. f. Aber durch wel-chen Bruch wird diese Wahrscheinlichkeit für jeden besonderen Fallbestimmt? — Dieß ist Sache der Rechnung, und nun sind wirwieder auf rein mathematischem Boden. Laplace, der diese Fragein dem oben angeführten Werke umständlich diöcutirt, ist auf mehreresehr interessante Resultate gekommen, die unö wohl, ohne jene Rech-nung, nie bekannt geworden wären. Wir wollen nur einige derselbennäher anführen.