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Quetelet, über den Menschen.
dieser Beziehung ganz werthloS seyn würden, wenn nicht glücklicherWeise zwischen jenen beiden Summen in allen Ländern ein nur unbe-deutenden Schwankungen unterliegendes Verhältniß bestände. Eö istsehr zu bedauern, daß man dieses Verhältniß noch nirgends mit eini-ger Sicherheit nachgewiesen hat. Daß eS aber in der That besteht,solgt daraus unwidersprechlich, daß die Zahl der Angeklagten, so wiedie der Verurtheilten in jedem Lande im Allgemeinen jährlich sehrnahe dieselbe bleibt, so lange sich die Umstände nicht wesentlich ändern.So wissen wir z. B., daß in Frankreich, wo man doch die Zahl derder Justiz entschlüpften Verbrecher ebenfalls nicht kennt, jährlich 7150Individuen vor die Kriminalgerichte gebracht werden, daß regelmäßig61 unter 100 verurthcilt werden; daß jährlich nahe 170000 Individuenvor den Zuchtpolizeigerichten erscheinen, und hiervon 85 unter 100verurthcilt werden; daß man in diesem Lande jährlich nahe 120 To-desurtheile zählt, 280 Verurtheilungen zu lebenslänglicher Zwangsar-beit, 1050 zu zeitlicher-Zwangsarbeit, 1220 zu Gefängnißstrafe u. f.,so daß dieses Budget der Schaffotte, der Galeeren und der Gefängnissevon der französischen Nation ohne Zweifel regelmäßiger eingehaltenwird, als ihr Finanzbudget, und daß die jährlichen Ausfälle des Ju-stizdepartementü regelmäßigere jährliche Summen darbieten, als diedeS Staatsschatzes.
Wir haben bereits oben die Resultate mitgetheilt, die Poisson ausseinen Untersuchungen dieses Gegenstandes gezogen, Md in seinemWerke aufgestellt hat. Vergleichen wir damit diejenigen Resultate, zuwelchen unser Vers. S. 500 u. f. gekommen ist.
Während der vier Jahre 1826—1829, sagt er, zählte man inFrankreich 28686 Angeklagte vor den Assisenhöfen, d. h. jährlich nahe7171. Dieß gibt, die, Bevölkerung zu 32 Millionen angenommen,ein Verhältniß von 1 Angeklagten auf 4463 Einwohner. Fernerwurden von 100 Angeklagten 61 zu schweren Strafen verurthcilt.Da diese Zahlen durch mehrere Jahre sich immer sehr nahe gleichblieben, so läßt sich daraus der sehr wahrscheinliche Schluß ziehen,daß sich bei einem Franzosen 1 gegen 4462 dafür wetten läßt, daßer im Laufe eines Jahres werde in Anklagestand versetzt werden; fer-ner ist 61 gegen 39 zu wetten, daß er verurthcilt wird, wenn er imAnklagestand versetzt ist. Diese Zahlen sind ohne Zweifel geeignet,sehr ernste Betrachtungen hervorzurufen, da es sich, blos in jenemLande, um das Loos von mehreren Tausenden handelt, die gewisser-maßen unwiderstehlich den Gerichtshöfen und den Strafen, die ihrer