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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Grstes Buch.

Vom H a n d e l s st a n d e.

Erster Titel.

Von Handelsleuten und von Handelsgewerben.

Der erste Abschnitt des Titels entwickelt, wer als Handels-mann im gesetzlichen Sinne anzusehen sey, und welche Eigen-schaften demselben zukommen müssen; der zweite gibt an, welcherGewerbebetrieb als Handelsgewerbe gelte, und der dritte be-stimmt das Rechtsverhältniß, wenn der Handel gewerbsmäßigohne gesetzliche Berechtigung oder Befähigung, oder nach demErlöschen derselben, betrieben wird.

I. Don den Handelsleuten.

Art. 4.

Der Ausdruck Kaufmann wurde deßwegen nicht gewählt,weil der teutsche Sprachgebrauch nur eine besondere Classe vonHandelsleuten, im Gegensatze von Fabrikanten, darunter versteht,letztere aber auch unter den Vorschriften des Gesetzbuches be-griffen sind.

Sämmtliche Handelsgesetzbücher mit Ausnahme des preus-sischen Landrechts verstehen unter Handelsmann Jeden, dereinen Handel, d. h. den Ankauf von Waaren zum Wiederver-kaufe, sowohl im rohen als verarbeiteten Zustande, als Gewerbetreibt. Hierdurch fallen alle Kleinhändler, Handwerker, Für-käufler, Mctualienhändler, die sogenannten kleinen Industriellen,unter den Begriff. Und doch können ihnen unmöglich dieselbenVerpflichtungen, wie dem Großhändler, der mit Summen ver-kehrt, z. B. bei der Buchführung, auferlegt werden! Ebenso