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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Zweites Kapitel.

Von den Handelsbüchern.

Handelsbücher sind einer Seüs Urkunden, welche als Be-weismittel gegen Andere benützt werden dürfen; anderer SeitsHülfsmittel, um dem Handelsmanne eine Uebersicht über denStand seiner Angelegenheiten zu gewähren. Seine Bücher sindsein Gewissen, wie die Motive des französ. HandelsG.B.sagen; ihre regelmäßige Führung bekundet seine Pünktlichkeit undRechtlichkeit, und dient zur Schutzwehr gegen die Wechselfälledes Glücks; unregelmäßige Führung ist das Kennzeichen desBankerottirers: daher die Wichtigkeit der Handelsbücher und dieNothwendigkeit ihrer regelmäßigen Führung.

A r t. 34.

Das hier bezeichnete Tagebuch ist in allen neueren Handels-gesetzbüchern vorgeschrieben. Es bildet die Grundlage der ganzenkaufmännischen Buchführung, und wird schon jetzt von den mei-sten Handelsleuten gehalten. Zwar ist dasselbe in einigen Hand-lungen, welche zu den geordneten gehören, besonders aber invielen Fabriken, noch nicht eingeführt, und man sucht den Mangeldurch pünktliche Führung der übrigen Bücher, besonders des soge-nannten Hauptbuches, zu ersetzen; es bleibt dieß jedoch ein Fehler,der kaum durch die größte Pünktlichkeit die im Tagebuche liegendeControle ersetzt zu werden vermag. Zudem können auch solcheHandlungen, weil der ordentliche Eintrag in die Bücher nichtimmer, sogar gewöhnlich nicht, im Augenblicke geschehen kann,ein Tagebuch als Notizenbuch nicht entbehren; und es bestehtdann nur der Unterschied, daß sie das letztere unordentlich, alssogenannte Strazze oder Brouillon, führen. Die hie und dagebräuchlichen Benennungen für Tagebuch wurden auf den Ratheines Sachverständigen beigesetzt, um bei Unkundigen nicht dieMeinung von etwas ganz Neuem zu erregen. Deßwegen aberhat sich der Einzelne doch genau zu merken, was in diesem Tage-buche verzeichnet seyn soll, indem nicht alle bisherigen Journale rc.so geführt wurden; und daß dasselbe ordentlich (Art. 40.) geführtseyn muß. Zu diesem Behufe kann zwar eine vorläufige An-