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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Natur der Sache gegründet: die erste, weil die abgesonderteVerwaltung und Verrechnung den Eintrag verbietet; die zweite,weil der Empfang oder das Weggeben solcher Gegenstände insInventarium gehört, wenn nicht der Gcgenempfang oder dieGegenausgabe den Eintrag ins Tagebuch nöthig macht.

Daß es beim Fabrikbetriebe ins Tagebuch gehört, wennMaterial an auswärtige Arbeiter abgegeben wird, um dasselbeverarbeitet zurückzuempfangen, versteht sich von selbst. Aber auchDasjenige ist einzutragen, was im Inneren der Fabrike an dieArbeiter an Material abgegeben oder dafür empfangen wird, so-bald nur irgend eine Controle oder Verantwortlichkeit darübervon irgend einer Seite, z. B. von Seite des Platzmeisters, Fak-tors, Contremaitres rc. besteht. Nur wo ohne Controle abgege-ben wird; wo die Arbeiter den Zugang zum Material unbe-schränkt haben; ist ein solcher Eintrag weder nöthig noch thun-lich. Daß auch der zuerst genannte Eintrag bis jetzt häufig unter-bleibt, und daß man sich in den Fabriken gewöhnlich mit denEmpfangsbüchern der einzelnen Empfänger begnügt, hat seinenGrund nicht sowohl in der geringen Mühe, welche der Eintragverursacht, als in der verschiedenen und willkührlichen Behand-lung der Buchführung bei Fabrikgeschäften überhaupt *).

Das Gesetz verlangt in Beziehung auf die Haushaltungs-ausgaben kein beschwerliches und unnützes Detail; es ist hinrei-chend, wenn nur alle Monate ein Nachweis darüber gegebenwird. Nützlich ist aber dieser Nachweis, weil er den Handels-mann aus zugroßen Auswand aufmerksam macht, und alöAnhalts-punkt im Falle des Gants dient. Neberhanpt müssen sich auseinem gewissenhaft geführten Tagebuch die Gründe des Vermö-genszersalls beim Gante mit Gewißheit ergeben.

Der Verfasser dieser Motive, ziemlich vertraut mit der Buchführungund dem Rechnungswesen einiger Fabrikunternehmuugen, bei welchener betheiligt ist, war übrigens selbst zweifelhaft, ob bei der Füh-rung des Tagebuchs die Beschwerde den Nutzen nicht aufwiegenmöchte. Er veranlaßte deßwegen die Einführung desselben bei einergrößeren Fabrikunternehmung, und kann nunmehr mit dem Zeugnissedes Verwaltenden und aus eigener Erfahrung bestätigen, daß dieEinführung auch einen unverkennbaren Nutzen für die Ordnung deöGeschäfts hat.