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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
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Art. 140.

Span. HandelsG.B. Art. 134.: nur daß hier die nächstePost ohne Unterschied zur Nachrichtercheilung vorgeschrieben ist.

Es ist Pflicht des Commissionärs, den Committenten vonder Lage der Dinge zu unterrichten, so daß er mit Sachkenntnißseine Verordnung darnach modistciren kann. Er muß ihm daheralles Erhebliche, was hierauf von Einfluß seyn könnte, schreibenund ihn insbesondere von der Ausführung — d. h. der Beendi-gung des Auftrags — sogleich unterrichten. Thut er dieses nicht,und der Committent trifft indessen andere Anordnungen; so trägter den Nachtheil seiner Nachlässigkeit. Ob eine Notiz erheblichsey, darüber müssen die Regeln der Klugheit und die kaufmänni-sche Sitte im einzelnen Falle entscheiden.

Der Art. 132. des sp an. HandelsG.B.bestimmt: daß der Com-missionär dafür verantwortlich bleibe, wenn er ein Geschäft unterlästigeren Bedingungen ausführe, als zur Zeit des Abschlussesan demselben Orte gäng und gäbe waren, und daß er sich nichtdamit entschuldigen könne, daß er für sich selbst unter gleichenBedingungen Geschäfte gemacht habe. Es kommt jedoch in Be-tracht, daß in solchen Dingen oft Nebenumstände von großemEinflüsse sind, und daß eine allgemeine Bestimmung dieser Artleicht'zu unpassenden Folgerungen und Verwicklungen führenkönnte; daher man sie lieber überging.

Art. 141.

Absatz 1 . 2 . Span. HandelsG.B. Art. 136. Zwar er-gibt sich der Inhalt schon aus den Bestimmungen des bürgerli-chen Rechts (württemb. LandR. Thl. II. Tit. 4. §. „Es sollauch" rc.) in Verbindung mit Art. 132.; doch konnte es nichtsschaden, auszudrücken: daß wenn der Commissionär auch in derbesten Absicht und nach allen Regeln der Klugheit gegen- die Ver-ordnung handelt, er den Nachtheil immer selbst tragen muß, unddaß der Committent einen theureren Einkaufsgegenstand nicht zu-rückweisen kann, wenn ihm die Differenz vergütet wird.

Absatz 3. Span. HandelsG.B. Art. 128 . Daß derCommissionär mit der gehörigen Sorgfalt handle; daß er aufdie Ausführung des Auftrags namentlich denjenigen Fleiß ver-