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gen auf solche Rcchnungsmünzen nach den Ländern, wo sie geltensollen, verschafft. Eben darum bedarf es aber auch des '/4 pCt.Aufschlags nicht; womit auch der sächs. Entwurf einer Wechsel-Ordn. Art. 244. übereinstimmt.
Absatz 2. Die Wechselkurse sind gewöhnlich nach Papierund Geld notirt, d. h. nach dem, was die Verkäufer verlegen,und die Käufer anbieten; es muß deßwegen in der Regel eineMittelsumme, die um etwas niedriger oder höher steht, ange-nommen werden. Sind bloß langsichtige Wechsel notirt; so mußdie Differenz nach dem Disconto oder dem Gutachten Sachver-ständiger ausgemittelt werden.
Der Ausdruck „Wechselkurs zwischen Frankfurtund dem Platze" ist absichtlich unbestimmt gehalten. Ist näm-lich der Zahlungsort in Württemberg; so würde der Empfängerzu viel erhalten, wenn man den in Frankfurt notirten Kurs vonFrankfurt nach dem ausländischen Platze, z. B. bei Franken aufParis, bei Pfunden Sterling auf London, zum Grunde legenwollte. Denn es sind, abgesehen von den Schwankungen desHandels, immer bei diesem Wechselkurse die Ortsdifferenz unddie Versendungskvsten der Geldsummen mehr oder weniger inRechnung genommen. Wer also z. B. in Stuttgart 300 Fran-ken zu bezahlen hätte, würde zu viel bezahlen, wenn er so vielzahlen müßte, als in Frankfurt ein Wechsel auf Paris für 300Franken kostet; er hat nach der Intention des Artikels nur Daszu bezahlen, was der Kurs in Paris von da nach Frankfurtausweist. Ist aber der Zahlungsort in Frankreich; so ist der inFrankfurt notirte Kurs auf Paris allerdings der richtige Maßstab.
Warum die Wechselordnungen gewöhnlich nur den erstenFall berücksichtigen, kommt daher, weil sie die Anwendung nurauf Tratten machen, die im Jnlande zahlbar sind, und den Fall,wenn Jemand im Jnlande auf eine im Auslande zu bezahlendeSchuld belangt wird, nicht im Auge haben.
Frankfurt wechselt übrigens außer Paris auch noch mit Lion;Paris ist aber der Hauptwechselplatz, und daher ist, wenn eSsich bloß von Franken handelt, in der Regel nur der PariserKurs in Betracht zu ziehen; außer die Schuld wäre gerade inLion zu bezahlen.
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