Nechtsverhältniß zwischen dritten Personen zu begründen vermö-gen; daß ferner jeder Geber befugt ist, anzunehmen, der Em-pfänger werde sich von der Richtigkeit selbst überzeugt haben.Der Empfänger kann sich deßwegen nur an seinen unmittelbarenGeber halten, und dieser nicht weiter, wenn auch die zwei Tagenoch nicht verstrichen wären.
Werden die Rollen versendet; so lauft die zweitägige Fristvon der Aushändigung an den Adressaten an; eine längere Fristoder gar keine festzusetzen, wie in Frankfurt und Augsburg indiesem Falle üblich seyn soll, fand man nicht für räthlich.
4) Wird eine versiegelte Geldrolle gegeben; so muß sich derEmpfänger zunächst von der Unverletztheit der Siegel überzeu-gen. Wären die Siegel verletzt; so kann er sich nach dem drit-ten Satze nur innerhalb zweier Tage an seinen unmitelbarenGeber halten. Auch muß er sich mit dem Beweise versehen, daßer die Rolle mit bereits verletzten Siegeln empfing, falls seinGeber dieß läugnen sollte.
Die Rolle muß ferner mit wirklichen Siegeln versehen, nichtbloß zugeklebt seyn; eine Rolle von letzterer Art gilt als unver-siegelt.
Ist hingegen eine Rolle mit gehörigen Siegeln und demNamen des Ausgebers versehen (die Handzüge desselben sindnicht erforderlich); so liegt hierin die Absicht einer allgemeinenBeglaubigung-, so daß man kein Bedenken trug, die Haftpflichtdes Ausgebers über den unmittelbaren Empfänger hinaus aufdritte Inhaber auszudehnen. Zwar ist dieß gegen die Sitte aufgrößeren Handelsplätzen, namentlich in Frankfurt und Augsburg;aber in Württemberg, wo statt des Papiergeldes Rollen circuli-ren, und wo der erste Ausgeber daraus rechnet, daß die Rollein weitere Hände auf seine Beglaubigung hin komme, läßt sicheine solche Beschränkung nicht festhalten; auch wäre sie gegenden bisherigen Gebrauch.
Auf der anderen Seite wollte man die Haftpflicht auch nichtzu sehr ausdehnen; und daher sollte sie nur zwei Tage nach derErbrechung dauern, und dieser Zeitpunkt muß, wenn auch nichtdurch einen vollständigen gerichtlichen Beweis dargethan, dochsonst durch positive Beweisgründe wahrscheinlich gemacht seyn