Buch 
Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
Seite
290
JPEG-Download
 

290

kung stattfindet, kommt auch nichts darauf an, ob der Betragaus dem Inhalte des Vertrags erhellt oder nicht. So wirdz. B. der Disconto immer von der Hauptsumme abgezogen, ohnedaß es angemerkt wird. Ferner stellt sich der Disconto alsZwischenzins bei genauer Berechnung gewöhnlich etwas höherheraus, als er lautet, weil die Procente von der Hauptsummeganz abgezogen werden, und nicht erst diejenige Summe gesuchtwird, welche mit Hinzurechnung der Procente der Hauptsummegleichkommt. Steht z. B. der Disconto auf 6 pCt.; so werdenstatt einer in zwei Monaten verfallenen Summe von 1000 fl.1 pCt., also 10 fl., abgezogen und nur 990 fl. bezahlt, statt daßdie Summe bezahlt werde» sollte, welche mit Hinzurechnung von1 pCt. 1000 fl. gibt, d. h. 990 fl. 6 kr.

Ganz anders ist es, wenn der Zinsfuß in dem Vertragekünstlich und betrüglich zum Schaden des Schuldners verstecktwird; Fälle, welche besonders gegen Solche, welche nicht Han-delsleute sind, vorkommen können, indem ein Handelsmann sichwohl selten mit Täuschung entschuldigen kann.

Uebrigens ergibt sich von selbst, daß die Zinsen in Handels-sachen, soweit sie 6 pCt. übersteigen, eben so gut wie die bis zu6 pCt. bedungenen eingeklagt werden können. Die Bestimmungdes preuß. LandR. Lhl. II. Tit. 8. Z. 694., bad. LandR.Art. 1907 a-, haß die höheren Zinsen im Gante nicht gefordertwerden können, entbehrt eines genügenden gesetzlichen Grundes.Hingegen während des Gants, und von dem Auöbruche an ge-rechnet, hört der Lauf der bedungenen höheren Zinsen (über6 pCt.) auf; von da an können nur sechs vom Hundert berechnetwerden (Art. 399.).

Art. 32Z.

Nach dem gegenwärtigen Stande des europäischen Geld-marktes glaubte man die bisher üblichen sechsprocentigcn Ver-zugszinsen für Handelsförderungen überhaupt auf 5 pCt. herab-setzen zu müssen.

Der Nachsatz ist dem preuß. LandR. Thl. I. Tit. 11.§. 831. 832. entnommen. Doch ist damit nicht gesagt, daß die