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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
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auf Iavakaffee beste Sorte. Wollte in einem solchen Falle derVerkäufer nicht gebunden seyn; so müßte er es in seiner Ant-wort ausdrücklich bemerken. Wäre aber die Qualität vom An-frager nicht genau bestimmt; so wäre der Verkäufer schon deß-wegen nicht gebunden, weit er ja sonst dasselbe Quantum vonallen seinen Sorten bereit halten müßte, was ihm ohne Unbil-ligkeit nicht zugemuthet werden kann. Anders wäre eö aber beiFabriken, die auf Bestellung arbeiten. Diese wären allerdingsgebunden, wenn sie sich nicht verwahren. Hiernach sind die vonLeuchs *) aufgestellten Fälle zu berichtigen.

Unter „Preisanzeigen," gegenüber von Preislisten, sind übri-gens einzelne Preisnotirungen verstanden, wohin besonders dieauf Anfrage geschehenen gehören.

Art. 330.

Absatz 1. Der Handel auf Besicht, etwas unter Kauf-leuten sehr Bekanntes, wird gewöhnlich als unter einer auflösen-den Bedingung geschlossen angesehen. Doch sind die Schriftstel-ler, welche annehmen, daß der Kauf aus Besicht wie der aufsKosten ausgesetzte (emtia sä gustum) zu beurtheilen sey, dar-über nicht durchaus einerlei Meinung **). Auch das span.HandelsG.B. Art. 361. ist für die Resolutivbedingung.

Man glaubte es jedoch der Natur der Sache angemessener,den Handel auf Besicht als aufschiebende Bedingung zu betrach-ten, weil dadurch eine Menge Verwicklungen in Beziehung aufEigenthumsübergang, Schadensersatz, Verbindlichkeit zum Tra-gen der Gefahr rc. vermieden werden. Auch kann man dannnicht behaupten, der Käufer müsse das Rückgängigwerden desVertrags beweisen vielmehr muß der Verkäufer die Gül-

tigkeit darthun. — Dadurch ist aber nicht ausgeschlossen, daß dieParteien nicht den Handel auf Besicht als Resolutivbedingungfestsetzen sönnen.

Die auf Besicht gemachte Bedingung ist nicht so zu verste-

*) Lenchs Handelsrecht. 1322. S. 43.

Vcrgl. Bend er Grundsätze des Handlungsrechts. S. 203. Mitter-

marer teutsches Privatrecht. §. 510.

2 * 2 ) Bender a. a. O. S 203.