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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Währung stattgefunden hätte, wenn er noch im Besitze wäre.Man trug um so mehr Bedenken dieß festzusetzen, als solche ver-wickelte Ansprüche den Verkehr im Ganzen beengen, wenn sieauch im Einzelnen, da der Beweis des äolus beim dringendstenVerdachte oft mißlingt, häufig am Platze wären.

Von der Vindication der erkauften Handelspapiere wird anden geeigneten Stellen besonders die Rede seyn (s. zu Art. 707.ff.).

Bei dem sonstigen Verkaufe von Forderungsrechten findetaber Vindication allerdings in Beziehung auf die körperlicheSache, die Urkunde (s. zu Art. 355.) statt; und hierauf mußdann auch der Art. 353. Anwendung finden.

Ueber die sogenannten Hoffnungsverkäufe (emtlo spei undr<-i sxerstse) war hier nichts Besonderes zu bemerken. Das ge-meine Recht reicht hier vollkommen aus. Auch stimmen damitdie Grundsätze des fraiizös.*) und des preuß. LandR. Thl.t.Tit. 11. Z. 582.—59). ganz überein.

Die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen über den Ver-kauf eines künftigen lcmdwirthschaftlichen Ertrags sind durch dasPolLeeistrafgesetz Art. 77. 2) aufgehoben. — Hier hätte manvielleicht bemerken können, daß wenn eine bestimmte Quantitätvon einem künftigen Ertrage verkauft wurde, und der Ertragnicht so hoch steigt, der Käufer den Minderertrag nicht anzuneh-men schuldig ist **). Preuß. LandR. a. a. O. 8. 589. Esdürfte sich jedoch dieser Satz schon als Folgerung aus Art. 341.ergeben.

Ueber die Verkäufe auf gemeinschaftlichen Gewinn war imEntwürfe nichts zu bemerken '§**), da dieß Verkäufe wie jederandere sind: nur mit der Nebenbedingung, den künftigen Gewinn,wenn sich einer ergibt, mit dem Verkäufer zu theilen. Sie sindvon der Verkaufscommission, wobei der Commissionär einen ge-wissen Antheil am Gewinne bezieht (Art. 144.), wohl zu unter-scheiden.

Pardessus a. a. O. Nr. 303.-305.

*«) P a r d c ssu s a. a. O. Nr. 303.

***) Pardessus a. a. O. Nr. 306.

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