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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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479
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47 '.)

forderlich, selbst wenn der Werth von einem Dritten herrührt.Es ist blos räthlich für den Remittenten, wenn der Werth alsverstanden, oder in Rechnung bemerkt wäre, Letzteres anzu-führen, damit ihm der Aussteller künftig keine Einrede entgegen-halten kann, sondern sich mit derselben an den Werthgeber ver-weisen lassen muß (Art. 552. Abs. 3.).

Die Wechselbriefe lauten gewöhnlich dahin, „den Werth....,und stellen ihn auf Rechnung." Hier ist besonders das „und"unpassend, weil sich der Werthempfang auf den Geber, undwenn es „Werth in Rechnung" heißt, auf die Rechnung desWerthgebers oder Remittenten mit dem Aussteller, das „stellenihn auf Rechnung" aber auf die Rechnung des Bezogenen mitdem Aussteller, d. h. auf die Verrechnung der künftigen Auslagedes Bezogenen bezieht. Ferner ist im ersten Satze unter WerthDas verstanden, was der Aussteller erhält, und was gewöhnlichnicht die genaue im Wechselbriefe ausgedrückte Summe ist, imzweiten aber unter „ihn" die im Wechselbriefe ausgedrückteSumme, welche der Bezogene zu bezahlen und zu berechnen hat.

Es ist daher unter „stellen ihn auf Rechnung" wohl derWechsel selbst gemeint.

Art. 552.

Absatz 1. 2. Die älteren Wechselgesetze sprechen nur vondem empfangenen Werthe, und suchen damit die höchst unpassen-der Weise aus dem römischen Recht auch auf dieses Verhältnißübertragene exeeptlo »uillorstse ^eeuaise abzuschneiden.Württemb. Wechs.Ordn. Kap. 6. §. 15.

Wenn aber auch dieß gar nicht der eigentliche Grund ist,warum von der exeeptio von ouiuerLtse peeiillise nicht dieRede seyn soll: was schon daraus hervorgeht, daß sie bei ande-ren Urkunden, worin der Werthempfang ausgedrückt ist, nachdem bürgerlichen Rechte nicht wegfällt; so liegt in der Natur derSache (s. zum vor. Art.), daß nur das Bekenntniß des wirklichempfangenen Werths in der Urkunde nicht nur jeden dritten In-haber, sondern auch den Nehmer gegen eine etwaige Einrededes Ausstellers schützen, oder doch wenigstens diesen mit dem Ge-genbeweise belasten kann. Dieses Bekenntniß liegt aber nicht in