Buch 
Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
Seite
482
JPEG-Download
 

482

Geldübermachung von einem Orte auf den anderen voraus; derPreis richtet sich nach der Gefahr und den Kosten derUeberma-chung. Daher ist auch das französ. HandelsG.B. Art. 110 .hierin ganz strenge, und alle neueren Handelsgesetzbücher folgenihm. Auch das ö st erreich. Wechselrecht*) stimmt damit überein.

Man darf jedoch einer bloßen Folgerung aus dem ursprüng-lich Herkömmlichen nicht zu viel Gewicht einräumen. Auch diefranzösischen Gerichte suchen diesen Satz im Interesse des Ver-kehrs, wo sie können, zu umgehen, z. B. bei den an eigeneOrdre gezogenen Wechseln, welche erst am Zahlungsorte iudos-sirt werden. Ferner kann doch ein auf diese Weise gezogenerWechselbrief am dritten Orte begeben werden, und dann ist ge-wiß Alles vorhanden, was zum Begriffe des Wechselcontractsgehört. Zudem kann es dem Aussteller oft von Werth seyn,durch solche gemachte Briefe, die er gewöhnlich vorher accepti-ren läßt, Zahlungen am dritten Orte zu machen, woher es auchkommt, daß Platzwechsel in England durchaus gültig sind.

Wird hingegen der Wechselbrief vom Aussteller oder Neh-mer nicht versandt; so wird diese Manipulation zwar häufig nurdeßwegen gebraucht, weil sich der Aussteller auf diese WeiseCredit verschaffen, oder Schuldforderungen verwerthen will, wo-zu ihm ebenso gut andere Rechtsformen dienen können; und eswäre vielleicht nicht nöthig, solchen Urkunden Wechselkraft zuverleihen. — Aber auch in einem solchen Falle kann ja der Neh-mer oder Inhaber die Tratte versenden, eine Rimesse darausmachen, und man würde kaum umhin können, bei diesem zufäl-ligen Umstände, von welchem Aussteller und Bezogener vielleichtgar nichts wissen, dem Papier Wechselkraft beizulegen, kurzdasselbeWapier bald als Wechsel, bald nicht als solchen an-zuerkennen. Es schien deßwegen gerathener, mit dem preuß.LandR. a. a. O. §. 714., dem sächs. Entwürfe Art. 7. unddem teutschen Handelsgebrauche solche Platzwechsel für gültig zuerklären.

Auch gelten in Frankreich Wechselbriefe, welche auf ganznahegelegene Orte gezogen sind; und es entstehen dann nur

*) Sonnleithner a. a. O. §. 336. 523.