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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Jncasso, ist der seltenere der hierher gehörigen Fälle. Die Ein-sendung eines Wechselbriefs an Zahlungsstatt oder auf Rechnungbilden die hauptsächlichen.

Hierher gehört auch, wenn der Wechselbrief an den Bezo-genen selbst remittirt und auf ihn indossirt wird (vergl. Art. 64Z.).

Art. 592.

Absatz 1. Ist der Beauftragte ein Handelsmann; so istder Auftrag der Präsentation als Commission zu beurtheilen,wodurch die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber unddem Beauftragten hinreichend bezeichnet sind. Daraus ergibt sichdann insbesondere, daß der Cvmmissionär die Ausführung nichtwohl ablehnen kann; weil gerade die Vorlegung zu Annahmeals dringende Handlung zur Sicherung vor künftigem Schadenerscheint. Zweifelhafter ist, ob auch die Protesterhebung (Art.610.) zu den dringenden Fällen gehörte; ferner erfordert dieselbeVorschüsse wegen der Kosten; jedenfalls aber muß der Commis-sionär, selbst wenn er den Auftrag ablehnt (Art. 156.), Nachrichtdavon ertheilen.

Daß der Auftrag möglichst schnell ausgeführt werde, unddaß der Cvmmissionär, wenn die Annähme nicht erfolgt, Alleswie der Inhaber selbst vorzukehren hat; daß er den Committen-ten von dem Erfolge benachrichtigen muß, und daß er diesemfür die Versäumnisse haftet, ergibt sich aus der Natur der Sacheund dem Commissionsverhältnisse. — Ebenso: daß sich nur derCommittent wegen der Versäumnisse an seinen Commissionär hal-ten kann; daß aber Dritte keine Ansprüche an diesen haben, unddaß er seinem Committenten auch nicht wechselmäßig haftet.

Uebrigens ist der Inhalt des Artikels in den neueren Han-delsgesetzbüchern Übergängen.

Absatz 2. Der Commissionär muß prüfen, wenn der In-haber des Duplicats oder der Abschrift sich meldet, ob die In-dossamente und deren Reihenfolge in der Ordnung sind (Art.651.)? ein Versehen macht ihn verantwortlich. Auch kann esgeschehen, daß die Secunda einem Commissionär Übermacht wird,um die Prima einzufordern, während Tertia oder eine Abschriftim Laufe ist. In diesem Falle bedarf der Commissionär neben