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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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der Secunda einer Vollmacht seines Committenten, dessen Rechtsich aus der Secunda ergibt.

Absatz 2 . Gewöhnlich begnügt sich der Beauftragte stattder Quittung mit dem Durchstreichen. Jene ist aber sicherer.

Art. 593.

Das Preuß. LandR. a. a. O. Z. 972. bestimmt die Tages-stunden, wann die Präsentation zu geschehen habe. Da jedochsolche Arbeitsstunden veränderlich sind; da in der Regel die Zeitzur Präsentation nicht beschränkt ist, und da wohl dem Ermessendes bei der Annahme interessirten Inhabers auch etwas über-lassen werden darf; so schien eine solche Bestimmung nicht nöthig.

Absatz 1. Nach englischem Gerichtsgebrauche soll der Prä-sentant verbunden seyn, den Versuch zu machen, ob er den Be-zogenen nicht da auffinden könne, wohin er sich für einige Zeitbegeben hat ein Satz, welcher gewiß keine Aufnahme insGesetz verdient.

Absatz 2. Die Bestimmung des sä ch s. Entwurfs Art. 126.,daß, wenn der Wohnort nicht angegeben ist, die Präsentationbeim Domiciliaten zu geschehen habe, scheint unnöthig ; weil ineinem solchen Falle man von selbst, schließen muß, daß der Do-miciliant beim Domiciliaten zu erfragen seyn soll.

In der österreich. Wechs.Ordn. Art. 19. ist vorgeschrieben,daß dem Bezogenen eines domicilirten Wechselbriefs eine Ab-schrift zum Accept eingesendet, und vom Inhaber, wenn er denAccept nicht erhält, deßwegen Protest erhoben werde, und zwaram Wohnorte des Präsentanten; solche Bestimmungen führenjedoch nur Verwicklungen herbei.

Art. 594.

Absatz l. Preuß. LandR. a. a. O. §. 985. ff. Dasholländ. HandelsG.B. Art. 112 . macht keinen Unterschied zwi-schen Sonn - und Werktagen.

Absatz 2. Dieser Satz ist neu. Den Beweis, daß der

Mtttermaier Zeitschrift für ausländ. Rechtswissenschaft. Hl. Bd.S. 212.