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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
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sind, nur als einfache Handschriften dienen können (Art. 557.Abs. 2.), und nicht als wahre Handelspapiere gelten.

Außer den Anweisungen kann nach Art.222. des Holland.HandelsG.B. auch die Form von Quittungen gewählt werden:eine im Leben sehr häufig vorkommende Zahlungsart.

Uebrigens darf man nicht übersehen, daß die holländischenBestimmungen sich vorzugsweise auf das dort übliche Kassierspa-pier, d. h. auf die Anweisungen beziehen, welche ein Kaufmannan seinenKassirer, d. h. nicht seinen Handlungsbedienten, sondernan einen anderen Kaufmann ausstellt, welcher seine Kasse gegenProvision verwaltet.

Rücksichtlich der Form bemerkt der Art. 221. des Holland.HandelsG.B. blos so viel: es müsse das Papier das Datumder ursprünglichen Ausgabe enthalten. Man zog jedoch denWortlaut des Artikels vor, weil er einen besseren Anhaltspunctgewährte (vergl. Art. 314.).

Um mit voller Wirkung eine an den Inhaber zahlbare An-weisung ausstellen zu können, braucht der Aussteller nicht wech-selfähig zu seyn. Es gilt hier das oben zu Art. 758. Gesagte;und ohnehin wird wohl kein Unkundiger in die Lage kommen,dergleichen Anweisungen auszustellen und an den Mann zu brin-gen. .Der Rchmer einer solchen Anweisung braucht in der Re-gel nichts zu kennen, als die in Art. 782. bemerkten Fristen;und selbst deren Nichteinhaltung wird ihm gewöhnlich nicht vielSchaden bringen. Jedenfalls aber steht es ihm frei, eine An-weisung, deren Manipulation er nicht versteht, nicht anzunehmen,und dieß wird der Unkundige wohl immer thun, wenn es sichvon Sicht rc. handelt.

Begebungen möchten ohnehin unter Unkundigen zu den sel-tensten Fällen gehören.

Häufiger möchte es vorkommen, daß Unkundige eine Quit-tung, worauf eine Erhebung bei einem Dritten stattfinden soll,als Zahlung annehmen, insbesondere eine Quittung über einebei einer öffentlichen Kasse zu machende Erhebung. Aber geradein diesem Falle wagt der Unkundige gar nichts, weil es sichnicht von einer besonderen Verfallzeit handelt, und wenn derNehmer nicht zu gehöriger Zeit Zahlung fordert, es ihm nur