Kann die Tochter hierauf mit Zuversichtantworten, so haben die Ältern kein Rechtmehr, sich der Wahl zu widersetzen, aus dein 'Gründe, weil sie etwa eine reichere, eine an-sehnlichere Partie gewünscht hatten. Dennden Gatten muß ja die Tochter heurathen,nicht die Mutter. Aber dazu, daß die Toch-ter diese drey Fragen sich selber auflösen wol»l e, auflesen könne, richtig auflöse, sol-len die Ältern ihre Hand bieten. Bis die Kin-der wählen kenne», und in den Herzensange-legenheiten wählen müssen ... in diesem lan-gen Zeitraume haben die Ältern die Macht derEntscheidung; aber in dieser Angelegen-heit des Herzens — nur die Macht der Lei-tung. Wehe den Ältern, die die entschei-dende Macht auf ein Geschäft ausdehnen, wo-rin nur das Herz des Wählenden entscheidenkann. Erinnert euch doch, ihr Lieben! anden Tag eures Brautstandes. Segnet ihrnicht noch eure Ältern dafür, daß sie euchnur vor unsinniger Wahl bewahrt, und zurvernünftigen freye Hand gelassen haben? Wasihr nun an euren Ältern lobet, das thut auchan euren Kindern.
»Z. Wenn