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Ueber Erziehung für Erzieher / von J.M. Sailer
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394
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Ik. taugliche Schulbüchgen herbeyschaffte;

III. das Heiligthum des Schulfondes bewachte;

IV. das Gan;e des deutschen Schulwesensdurch Localschulaufseher und Schulkommis-sa're leitete.

Wen» also die Schulaufsicht ihrem Zweckeentsprechen soll: so muß sie Männern anver-traut werden, die an Reinheit der Ab-sicht , an Reichthum der Erfahrungen,an Unv erdrossenheit in Arbeit biszur Selbstaufopferung, an der schnellen An-«nd Uebersicht des Ganzen, obenanstehen,und obenan stunden, wenn sie in der Rang-ordnung der Zeit auch unten stehen müßten.

6. Was die Schulbüchgen insbesondere betrifft,so sollen sie durch ihren innern und äußernWerth dem Bedürfnisse der Kinder- undVolksbildung angepaßt seyn, ohne großenAufwand herbeygeschafft werden können, undselten Abänderungen bedürfen. Die Schul-büchgcn sollen also

I. an Inhalt den Bedürfnissen des Volkes,der Mehrzahl entsprechen, das heißt, nurdas und alle das enthalten, was das Volk

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