3Y4
Ik. taugliche Schulbüchgen herbeyschaffte;
III. das Heiligthum des Schulfondes bewachte;
IV. das Gan;e des deutschen Schulwesensdurch Localschulaufseher und Schulkommis-sa're leitete.
Wen» also die Schulaufsicht ihrem Zweckeentsprechen soll: so muß sie Männern anver-traut werden, die an Reinheit der Ab-sicht , an Reichthum der Erfahrungen,an Unv erdrossenheit in Arbeit biszur Selbstaufopferung, an der schnellen An-«nd Uebersicht des Ganzen, obenanstehen,und obenan stunden, wenn sie in der Rang-ordnung der Zeit auch unten stehen müßten.
6. Was die Schulbüchgen insbesondere betrifft,so sollen sie durch ihren innern und äußernWerth dem Bedürfnisse der Kinder- undVolksbildung angepaßt seyn, ohne großenAufwand herbeygeschafft werden können, undselten Abänderungen bedürfen. Die Schul-büchgcn sollen also
I. an Inhalt den Bedürfnissen des Volkes,der Mehrzahl entsprechen, das heißt, nurdas und alle das enthalten, was das Volk
, - i wis-