Band 
Erster Theil.
Seite
173
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173

§. 11. Aufstellung und Ausschmückung der Gegenstände.

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Verwaltung, Vorleseraum,

Zusammen benutzter RaumOffene Höft und Eingänge

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Zollverein und Mittel-

Europa .

Oesterreich und Süd-

Europa .

Frankreich und West-

Europa .

Rußland und Nord-

Europa .

Orient..

Amerika .......

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Erläuterungen, wobei auf die Grundrisse Bezuggenommen wird.

Zu I. Großbritannien und Irland , Transsept und Westhälfte.Mit Bezug auf die große Ausdehnung und auf die kaum eine Woche vor derEröffnung zu erwartende Beendigung des Gebäudes, beschloß das Erekutiv-Kom-mittee im Februar, die Englischen Ausstellungsplätze sogleich nach der Beschrei-bung der Gegenstände abzutheilen. Die meisten dieser Beschreibungen warenfreilich sehr unbestimmt; die Aussteller wünschten bis dahin so wenig wie möglichüber ihre Gegenstände verlauten zu lassen.

Eine Quelle zn Mißverständnissen war die Verwechslung des Gesammtraumsund des Anfstelluttgsplatzes, so wie der Grund-, Horizontal- und Vertikal-Flächen inden Angaben des Raumbedarfs. Jedoch fanden sich pft Aussteller am Ende in dieBelehrungen und in die nothwendigen Beschränkungen der beantragten Flächen, sobaldsie die Unmöglichkeit der Gewährung einsahen, und übernahmen die ihnen überlasseneAufstellung und Ausschmückung der Gegenstände, wobei ihnen die Auslagen fürKasten, Rahmen, Gläser, Vorhänge, und Ausschmückungen in nicht geringen Sum-men zur Last fielen.