Band 
Dritter und letzter Theil.
Seite
726
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726 Verlauf, Beendigung und Kesammtcrgebnisse.

selben beschäftigte». Natürlich zog zuerst das Ungewöhnliche und Sonderbare dieAufmerksamkeit der Menge auf sich. Der frühe Beginn der Juryarbeiten hatteaber den großen Nutzen, zu einer baldigen Hinwendung der allgemeinen Achtung aufdas wirklich Bedeutende und Werthvolle hinzuwirken. Dazu kamen dann die prakti-schen Absichten des kaufenden Publikums, dessen Urtheil am Ende bei industriellenDingen das entscheidende ist.

Vor der Besprechung der Verkäufe müssen indessen zunächst die Zolleinrich-tungen, welche eine Erschwerung des Verkaufs der ausländischen Erzeugnisse bil-deten, beleuchtet werden.

In der Absicht, die Zulassung fremder Güter zur Ausstellung so sehr als mög-lich zu erleichtern, sehten sich die Kommissare schon früh in Verbindung mit denLords des Schatzes und den Kommissaren des Zollamts, um solche Finanzmaßregelnherbeizuführen, welche geeignet wären, die Staatseinkünfte zu sicher», ohne zugleichdie Zulassung von Ausstellungsgegenständen »»nöthigen Beschränkungen zu unter-werfen. Die Kommissare des Zollamts erklärten sich bereit, das Gebäude im Hyde-Park einem Königlichen Waarendepot gleichzustellen, und für die Sicherheit und Un-versehrtheit der daselbst deponirten Güter die geeigneten Anordnungen gegen denMißbranch dieses Vorrechts zu treffen. Sie willigten auch darin ein, auf einige dergebräuchlichen Formalitäten bei der Landung der Güter zu verzichten,' und sie ohnePrüfung direkt von, Ufer „ach den, Platze der Ausstellung schaffen zu lassen, wo siezum erstenmal durch den Importeur oder seinen Agenten geöffnet, und in Gegenwartdes zuständigen Zollbeamten untersucht werden sollte».

Acht Häfen (London, Liverpool, Bristol, Hüll, Ncwcastle, Dower, Folkestone undSonthampton) wurden verabredctermaßen für die Einführung von Ausstellungs-gegenständen bestimmt, und eine gewisse Anzahl von Zollagenten durch die Kommis-sare des Zollamts ernannt, um solche Güter bei ihrer Ankunft unter Aufsicht zunehmen. Alle durch einen dieser Agenten spcdirte» Güter waren von der gewöhn-lichen Untersuchung am Ufer befreit, und wurden direkt nach dem Hyde-Park ge-schafft. ') Sobald sie im AusstellungSgebäude untergebracht waren, nahmen dieZollbeamten sie unter Aufsicht, und kein Artikel durfte ohne ihre Zustimmung herausgenommen werden. Artikel, die nicht zum Verkauf oder zur Konsumtion im Jnlandebestimmt waren, wurden am Schlüsse der Ausstellung wieder ausgeführt, ohne irgendeiner Abgabe unterworfen gewesen zu sein. Es ist eine erfreuliche Thatsache, daßvon Niemandem der Versuch gemacht wurde, das so gewährte Vorrecht zu miß-brauchen. In Fällen, wo die ausgestellten Artikel beschädigt oder verdorben waren,wie dies der Fall war mit den Seiden- und anderen Waaren, deren Werth durchdie Schaustellung sehr verringert worden, und mit vielen kleineren Konsumtions-Artikeln (wie Essenzen, Konfekte, Schnupftaback w.), an denen ein bedeutender Schadenstattgefunden hatte, waren die Zollkcmmiffare angewiesen, nachsichtig zu sein. Wennes klar war, daß die durch solchen Schaden herbeigeführte Werthminderung nicht dasErgebniß eines Betruges gewesen, so wurde, mit Rücksicht darauf, kein Zoll bezahlt.

Die ganzen, mit der Ausstellung in Verbindung stehenden Zollmaßregeln wur-den unter die Leitung des Herrn Rolls gestellt, eines der ersten Beamten des Zoll-amts. Die durch die Zollvorschriften bei der Einrichtung der ausländischen und derKolonial-Abtheilungen der Ausstellung herbeigeführten Hindernisse wurden durchdie verständige Handhabung dieses tüchtigen Beamten gemildert. Man kann sicheinen Begriff von dem Umfange der diesem Departement zugewiesenen Geschäftemachen, aus dem Umstände, daß nicht weniger als 11,647 getrennte Güterballeneinliefen, von denen viele von ungeheurer Größe waren, und in sich von 10 bis zu25 verschiedene Packete eben so vieler verschiedener Aussteller enthielte». Die ersteSendung langte im Gebäude an am 12. Februar 1851, und von der Zeit an biszum 1. Mai waren die Beamten in ununterbrochener Arbeit. Das unter der Leitung