Band 
Dritter und letzter Theil.
Seite
751
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8. 182. Vorschlag zur Verwendung des Ausstellungsfonds. 751

Beförderung freundlicher Gesinnungen der Nationen gegeneinander, zu verwende» wären,daß die Kommission aber, nach Maßgabe der bei Verleihung der KorporationSrechteihr gegebenen Bestimmung, die Befugniß, über die Verwendung des Ueberschuffes znbestimmen, nicht besitze. Sie bat daher, durch eine ihr Privilegium ergänzende Urkünde ihr die weiteren Rechte zur Vorlegung eines Plans über die Verwendung derIleberschüsse und zur Ausführung der hierzu nöthigen Maßregeln zu verleihe», indemsie sich bereit erklärte, auch fernerhin diesem wichtige» Gegenstände die größestc undsorgfältigste Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei wurde schon ausgesprochen, daß derVerwendungSplan in seinen« allgemeinen Charakter darauf gerichtet sein werde, dieindustrielle Erziehung auszudehnen, und den Einfluß von Wissenschaft und Kunst aufdie produktive Industrie zu verstärken.

In Uebereinstimmung mit dieser Bitte gewährte Ihre Majestät durch die ergän-zende Urkunde vom 2. Dezember 185l ') der Kommission die Befugniß, den Ueber-schuß der Ausstellung zur Förderung der vorgeschlagenen Pläne in geeigneter Weisezu verwenden, und zur Ausführung dieser Pläne die nöthigen Schritte zn thun, sowie auch Anstalten oder Institute zur Verfolgung dieser Zwecke zu gründen und z»leite», Beiträge zur Verstärkung des Ueberschuffes behufs Förderung solcher Pläneanzunehmen und Grundstücke in allen Theilen des Reiches zu kaufen und zubenutzen.

Hinsichtlich der Organisation der Kommission wurde die erste Urkunde überVerleihung der Korporationsrechte bestätigt, auch daö Recht, Mitglieder der Kom-mission zu ernennen und zu erwähle», auf die durch die ergänzende Urkunde erneuerteKorporation ausgedehnt; jedoch sollte die Kommission von Zeit zu Zeit dem Staats-minister über alle Gegenstände, mit denen sie sich beschäftigt, berichten.

Auch in dieser erneuerte» Gestalt und bei der wesentlich verschiedenen, auf Be-. gründung eines dauernden Instituts zur Förderung der Industrie gerichteten Thätig-keit hat die Kommission, welche fortwährend unter ihren Mitgliedern manche derbewährtesten Männer Englands zählt, eine durchdringende Kenntniß der tieferen Be-dürfnisse dieses Zweiges der Volkswirthschaft bewiesen, und einen sichern, wahrhaftstaatömännischen Gang nach ihrem Ziele verfolgt, wie die nachstehende, dem zweitenveröffentlichten Berichte vom 1l. November 1852 entnommene Schilderung ihrer Arbesten crgicbt. Wir glauben über diese Arbeiten um so mehr berichte» zu müssen,da dieselbe» den allgemeine» Zweck der Ausstellung, Förderung des Gewerbfleißesund der gewerblichen Bildung »ach andere», nicht minder wichtigen Richtungen hin,in höchst lehrreicher Weise verfolgen.

') 8ccon>l liegend nk Nie 0ommi38>o»ers. I.onelem 1852. S. 5. Erster undzweiter Bericht der Königlich Großbritaunischen Kommissare von Schubarth, Re-gensburg 1853. II. S. 5. Illust. 0at. 8ugg>. Vol. VII. S. 5.

§. 182 .

Vorschlag zu einem aus dem Ansstellungsfonds zu gründen-den allgemeinen Gewerbe-Institut mit einem die bisherigenLondoner Anstalten ergänzenden Produkten-, Waaren- und

Kunstmuseum.

Auf die zahlreichen Vorschläge zur Verwendung des UcbcrschnsseS stellten dieKommissare zunächst als allgemeinen Grundsatz fest, daß auf Verwendungen zubeschränkten, einseitige» oder blos örtlichen Zwecken oder auf Rückgabe der aus ein-zelnen Landestheilen eingegangene» Beiträge zum Besten örtlicher Institute für Kunst,