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I. Band.
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und in ihrer Landgrafschaft Elsaß, und ihnen alle ihre Festen offen zuhalten. Wurden die Herzoge oder ihre Diener aber in ihrem eigenenGebiete bis zum Forste von Hagenau oder bis Burgau angegriffen, sosollten ihnen die Grafen in gleichem Maße beistehen, wie die herzoglichenAmtleute im Aargau. Für Dienste außerhalb obigem Kreise sollten dieGrafen von den Herzogen, wie andere ihrer Diener, entschädigt werden;würden sie aber dem Vertrage nicht nachleben, so fielen ihre Lehen denHerzogen anheim. Die Herzoge versprachen ihrerseits den Grafen Schirmund Beistand, welche vorzüglich durch den österreichischen Landvogt imAargau geleistet werden sollten * * )- Von dem Kaufschillinge der 12000.Gulden wurden 5000 alsoglcich baar erlegt; 4000 waren auf nächstenMartinitag und 3000 in der folgenden Osterwoche zu Aarau auszurich-ten Zu mehrerer Sicherheit wurden die über diese Verträge errich-teten Urkunden dem Grafen Rudolf von Nidau hinterlegt, welcher die-selben den Parteien auf Martini, je nachdem die festgesetzten Bedingeerfüllt worden wären oder nicht, herausgeben oder sie zurückbehaltensollte ***). Die Herzoge waren indessen nicht im Stande, den übernom-menen Verpflichtungen ein Genüge zu leisten, weßwegen Graf Johannvon Frohbnrg, österreichischer Landvogt in Schwaben und Elsaß, unterVermittlung der Königin Agnes und der Stadt Freiburg im Uechtlande,mit den Grafen Ego und Hartmann einen neuen Vergleich abschloß, inwelchem er den rückständig gebliebenen Termin von 4000 Gulden nebst100 Gulden Entschädigung entrichtete, und die noch übrig bleibenden3000 Gulden nebst 100 Gulden Entschädigung Ends der Pfingstwoche1364 zu bezahlen versprach. Im Falle der Nichterfüllung sollten dieGrafen ihre Lehenbriefe zurückerhalten II.

Ebendemselben Grafen von Frohburg gelang es im September 1363,auch Bern zu einem neuen Bündnisse zu bewegen, welches für Oesterreichnebst dem Grafen von Frohburg die Herren Wernherr von Bütikon, Gott-fried von Hünenberg und Hartmann von Hcidegg, für Bern Peter vonBalm, Könrad von Holz unterhandelten. Am St. Michaelisabend 1363wurde es abgeschlossen. Oesterreich versprach, mit Aargau, Thurgau,Elsaß und Sundgau der Stadt Bern, und diese, ihm hinwieder mit allerMacht zu helfen bis an den Lausannersee, durch ganz Burgund und Aargauzwischen der Reuß und der Aare bis an den Zusammenfluß dieser beiden

*) ve Wsttcrille bist. -In cant. Oe Lerne, S. 45g. Vertrag der Gebrüder vonKyburg mit Oesterreich, Freitag vor St. Margarethcntag, 15. Juli 1363,abgedruckt im Soloth. Wochenbl. Jahrg. 1823, S. 405.

*') Revers zu Brugg Montag nach St. Margarethcntag 1363.

***) Urk.».Donnerst.nach Jakobii 363 . Soloth.Wochenbl.Jahrg. 1830 , S. 17».fi) Ork. zu Solothurn Sonntag nach remin.-cere in den Fasten 1364.