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Ströme. Außerhalb der vorgenannten Kreise verband sich Oesterreich, anBern 200, und Bern, an Oesterreich 100 Mann Fußvolk einen Monatlang in eigenen Kosten zu stellen. Uebrigens behielt sich Oesterreich dasReich, seine alteren Verbündeten, Dienstleute und Landstädte, Bern aberdas heilige römische Reich, den Grafen von Savoyen, Freiburg im Uecht-lande, Uri, Schwyz, Unterwalden, Oberhasle, Petterlingcn, Murten,Viel, Solothurn und alle früheren Bundsgenossen, wie auch Burg undStadt Thun mit allen daran habenden Rechten, nach dem Inhalte dermit Kyburg darüber errichteten Briefe, vor. Von nächster Weihnacht ansollte der Bund 10 Jahre lang dauern. Während dieser 10 Jahre durftekein Theil neue Bünde schließen, ohne wenigstens den gegenwärtigenvorzubehalten. Doch blieb den Bernern gestattet, auch ihre vorigenBünde nach dem Inhalte der Briefe in der Zwischenzeit zu erneuern.Wenn von einer Seite zur Hülfsleistung gemahnt wurde, schickte jederTheil vorläufig drei Männer nach Zofingen, um sich über die Art derHülfsleistung zu berathen; eben so kam man auch für schiedsrichterlicheBeilegung von Streitigkeiten, wenn es österreichische Angehörige im Elsaßund untenher der Limmat betraf, in Zofingen, wenn es aber Leute imAargau und obenher der Limmat berührte, in St. Urban zusammen.Endlich waren auch für privatrechtliche Verhältnisse beiderseitiger Ange-hörigen die in dieser Zeit gewöhnlichen Bestimmungen aufgenommen *).Ende Oktobers wurde der Vertrag vom Herzoge Rudolf bestätigt **).
Für Bern mochte es kein unbedeutender Beweggrund zu Abschkießungdieses Vertrages gewesen sein, daß seine Rechte auf Thun, welche durchdie Verhandlung Oesterreichs mit Kyburg in hohem Grade gefährdetwurden,, durch denselben Sicherung erhielten. Am 12. Februar diesesJahres hatten die Thuner dem Schultheißen, dem Rathe und den Bür-gern von Bern, ihrer lieben Herrschaft, auf ihr Begehren den Eid derTreue erneuert, und dieses, statt alle zehn Jahre, künftighin alle fünfJahre zu thun gelobt***), und etwa 14 Tage darauf, Ende Februars,der Schultheiß, der Rath, die Zweihundert und die Bürger gleichfallsgeschworen, die Thuner, im Falle ihnen die Stadt Thun nach Inhaltder kyburgischen Briefe anheimfiele, derselben ihre Handfesten, Briefe,Rechte und gute Gewohnheiten aufrecht zu erhalten, wie solche am Tagedes Kaufs um Thun in Wirksamkeit waren f).
*) Urk. vom Michaelisabend, 28. Sept. 13K3.
**) Urk. zu JnSbruck am Donnerstage vor Simeon und Judä, 28. Okt. 1363.
***) Urk. 12 . Tag im Rebmonat 1363 , abgedruckt im Soloth. Wochcnbl.Jahrg. 1830, S. 4S9.
ch) Urk. Montag nach St. Mathiastag (25. Febr.) 1363, abgcdr. im Soloth.Wochcnbl. Jahrg. 1830, S. 4s?.