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Kaiser Joseph II.
s3. Buch.
Nach dem Tode seiner Mutter Maria Theresia sonnte Joseph dielängst beabsichtigten Reformen ins Leben treten lassen. Vergebens hatteer schon in den schleppenden Geschäftsgang der deutschen Reichsjustiz neuesLeben und größere Energie zu bringen gesucht, ohne damit etwas Andereserzielt zu haben, als daß die Zahl der Beisitzer am ReichSkammcrgcrichtevermehrt und dieses in mehrere Senate getheilt worden war. Seine bestenAbsichten verhinderte die Sclbstständigkeit aller deutschen Neichsstände,deren man damals 400 zählte. Was im Reiche gescheitert war, solltenun desto rascher in Oesterreich verwirklicht werden.
Der Kaiser Joseph ging, fortgerissen von der feindseligen Tendenzder Aufklärung gegen die Kirche, noch weiter, als seine Mutter schon ge-gangen war, indem sie die Klvstergelübde beschränkte. Er zog eine MengeStifter und Klöster ein, um aus den Einkünften derselben Schulen undwohlthätige Anstalten zu gründen. Den Mönchen wurde der unmittelbareVerkehr mit ihren Ordensgeneralen in Rom untersagt, der Obedicnzeid,welchen die Bischöfe dem Papste leisteten, aufgehoben, dieAppellation nachRom und die Bekanntmachung der päpstlichen Bullen ohne Genehmigungdes Kaisers verboten. Auch die Bücherccnsur wurde den Geistlichen, welchesie bisher ausgeübt hatten, abgenommen, damit die freie Entwickelung desGeistes nirgends auf Hindernisse stoße. Ebenso gewährte der Kaiser allenNeligionsparteien durch das Toleranzedict von 1781 freie Religionsübung.Der Papst Pius VI., welcher an den Habsburgischen Kaisern stets gehor-same Söhne gefunden hatte, war darüber nicht wenig bestürzt und meinte,durch sein persönliches Erscheinen den Strom der Reformation aufhaltenzu können. Er kam (1782) nach Wien und wurde mit großen Ehrenempfangen, konnte aber in den vier Monaten seiner Anwesenheit nur zweikurze erfolglose Unterredungen mit Joseph haben, und verließ, tief gede-müthigt, Wien.
Die Ungerechtigkeiten, welche sich Joseph im brennenden Eifer fürdie höchsten Ideale der Menschheit gegen einzelne Bischöfe erlaubte, dieZweideutigkeit, welche er andererseits den deutschen Erzbischöfen be-wies, die sich zu Ems 1786 gegen die Errichtung einer päpstlichenNunciatur in München mit geistlicher Gerichtsbarkeit erklärt und nichtsGeringeres, als eine factische Lossagnng vom heiligen Stuhle bezweckthatten, endlich die Gleichmacherei im Rechte und in der Verwaltung, wel-cher sich die verschiedenen Völker jener großen Monarchie unterwerfen soll-ten, erregten allerseits große Unzufriedenheit. Die Ungarn und Niederlän-der wollten ihre Verfassungen und Privilegien nicht zum Besten der Ein-heit des Staates aufgeben und griffen zu den Waffen (1787), als derKaiser ihnen seine Reformen mit Gewalt aufdringen wollte. Der Advo-kat van der Noot stellte sich in den Niederlanden an die Spitze des Auf-ruhrs. Am 24. October 1789 erließ der Revolutionsausschuß zu Breda